Beleidigungen, Drohungen oder das ungefragte Veröffentlichen persönlicher Inhalte: Digitale Gewalt ist real und kann Menschen tief verletzen.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Ein respektvolles Arbeitsumfeld ist ein Recht und kein Luxus.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Form der Diskriminierung und ein klarer Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie kann Menschen körperlich und psychisch stark belasten, ihre berufliche Entwicklung erschweren und zu einer Atmosphäre führen, in der sich Beschäftigte nicht mehr sicher fühlen. Betroffen sind vor allem Frauen, aber grundsätzlich kann jede Person sexuelle Belästigung erleben – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Position im Unternehmen.
Sexuelle Belästigung umfasst viele Formen, zum Beispiel:
- unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen
- anzügliche Bemerkungen, Witze oder Kommentare
- aufdringliche Blicke, Gesten oder das Zeigen pornografischer Inhalte
- Nachrichten, Bilder oder Videos mit sexuellem Inhalt (auch digital, z. B. über Diensthandys oder Messenger)
- sexuelle Aufforderungen oder Drucksituationen, insbesondere in Abhängigkeitsverhältnissen
Wichtig ist: Sexuelle Belästigung beginnt dort, wo Grenzen überschritten werden. Entscheidend ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie das Verhalten bei der betroffenen Person ankommt.
Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, Beschäftigte zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sexuelle Belästigung zu verhindern und zu unterbinden. Dazu gehören klare Verhaltensregeln, Beschwerdewege, Sensibilisierung und konsequentes Handeln, wenn Vorfälle bekannt werden.
Wer sexuelle Belästigung erlebt oder beobachtet, steht nicht allein.
Die Gleichstellungsstelle informiert über Rechte, gesetzliche Grundlagen und mögliche Schritte. Darüber hinaus gibt es vertrauliche Beratungsstellen, die Betroffene unterstützen und begleiten können. Jede Meldung – ob zur eigenen Situation oder als Zeug:in – kann dazu beitragen, ein sichereres Arbeitsumfeld zu schaffen.
Sexuelle Belästigung ist niemals hinnehmbar. Gemeinsam können wir ein Arbeitsklima schaffen, das von Respekt, Wertschätzung und Sicherheit geprägt ist.
Beratungsstellen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
Beratung zu allen Formen von Diskriminierung, darunter sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Telefon- und Online-Beratung, rechtliche Erstinformationen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – 116 016
24/7, anonym, mehrsprachig.
Beratung zu allen Formen von Gewalt, inklusive sexueller Belästigung im beruflichen Umfeld
Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ – 0800 1239900
Unterstützung für Männer*, die von Gewalt – auch sexualisierter Gewalt oder Belästigung – betroffen sind
Gewerkschaften (z. B. ver.di, GEW, komba, IG Metall, dbb)
Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen, Unterstützung bei Konflikten am Arbeitsplatz, ggf. Rechtsberatung für Mitglieder
Was können Sie tun, wenn Sie von sexueller Belästigung betroffen sind?
- Vertrauen Sie auf Ihre Wahrnehmung! Wenn Ihnen etwas unangenehm ist, sind Ihre Grenzen überschritten.
- Bleiben Sie nicht allein! Bitte sprechen Sie mit Menschen, denen Sie vertrauen, über das Geschehene.
- Setzen Sie Grenzen. Wenn es Ihnen möglich ist, machen Sie der belästigenden Person klar, dass ihr Verhalten unerwünscht ist. Das kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Bitte scheuen Sie sich auch nicht, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.
- Dokumentieren Sie die Vorfälle so genau wie möglich mit Datum, Ort und Zeit. Notieren Sie darüber hinaus die Kontaktdaten von eventuellen Zeug:innen. Denken Sie auch daran, belästigende E-Mails, Textnachrichten oder eventuelle Chatverläufe nicht zu löschen!
- Melden Sie die Vorfälle. Bitte kontaktieren Sie zeitnah eine Beratungsstelle. Auch hierbei können Sie eine Vertrauensperson hinzuziehen.
Allyship: Was können Sie tun, wenn Sie Vorfälle von sexueller Belästigung beobachten?
Von sexueller Belästigung betroffene Personen brauchen Ihre Unterstützung!
- Greifen Sie ein! Wenn es für Sie möglich ist und Sie sich nicht selbst gefährden, greifen Sie in den Vorfall ein oder bieten den betroffenen Personen Hilfe an. Stehen Sie als mögliche Zeug:in zur Verfügung und dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen.
- Nehmen Sie die betroffene Person ernst. Wenn Ihnen von einem Vorfall berichtet wird, stellen Sie die Schilderung und die Wahrnehmung der Person nicht in Frage.
- Sichern Sie Vertraulichkeit zu. Behandeln Sie alles, was Ihnen anvertraut wird, vertraulich und unternehmen Sie nichts ohne die explizite Einwilligung der betroffenen Person.
- Schaffen Sie Vertrauen und ermutigen Sie. Ermutigen Sie die betroffene Person dazu, eine Beratungsstelle aufzusuchen und bieten Sie ggf. Ihre Begleitung an.