Staatsangehörigkeit

Müssen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen oder benötigen Sie hierfür einen Staatsangehörigkeitsausweis?

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann festgestellt werden, wenn Sie nachweisen oder glaubhaft machen können, dass Sie und gegebenenfalls die Person, von der sich die Staatsangehörigkeit ableitet, seit dem 1. Januar 1950 (in speziellen Fällen ab 1914) von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger behandelt wurden.

Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Der Staatsangehörigkeitsausweis bestätigt, dass die Inhaberin oder der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung, im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.

Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:

  • Verbeamtungen,
  • Aufnahme in den diplomatischen Dienst,
  • Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr,
  • Adoption

Für die Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit fallen Gebühren in Höhe von
51 Euro an.

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