Der Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und im Maßstab 1:15.000 erarbeitet. Der FNP enthält die Grundzüge der zukünftig beabsichtigten Bodennutzung und ist nicht parzellenscharf.
Er orientiert sich gemäß § 5 (1) BauGB an den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde sowie der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und bildet darüber hinaus die planungsrechtliche Voraussetzung für die Aufstellung von Bebauungsplänen.
Der seit dem 13.12.2008 wirksame FNP der Stadt Hamm sichert die städtebauliche Entwicklung der Stadt Hamm.
Alles rund um den Flächennutzungsplan
Was ist ein FNP?
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das gesamte Stadtgebiet die gewünschte bzw. mögliche Art der Bodennutzung dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt - er weist also Flächen z.B. für bauliche Entwicklung oder auch Frei- und Landschaftsräume aus.
Aktueller FNP
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hamm wurde 2008 neu aufgestellt und zuvor mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hamm umfassend diskutiert.
Das FNP-Verfahren
Das Baugesetzbuch regelt das Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans. Dabei hat die Stadt Hamm von Beginn an die Chance genutzt, mit der Aufstellung des FNP eine wichtige Diskussion über die künftige Ausgestaltung der Hammer Stadtentwicklung anzustoßen.
Windkonzentrationszonen
Hier geht es um die Ausweisung von sog. Windkonzentrationszonen im Flächennutzungsplan - also Flächen zum Bau von Windkrafträdern zur Energiegewinnung.
Kontakt
Frau Tönsing
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Herr Horst
Gustav-Heinemann-Straße
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59065
Hamm
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