Betreuter Fahrdienst
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und andere außergewöhnlich gehbehinderte Hammer Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, den Betreuten Fahrdienst in Anspruch zu nehmen.
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und andere außergewöhnlich gehbehinderte Hammer Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, den Betreuten Fahrdienst in Anspruch zu nehmen.