Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm

Laut Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) NRW ist in jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis von den Naturschutzbehörden ein Naturschutzbeirat einzurichten.

Die ehrenamtlichen Mitglieder werden von den verschiedenen gesetzlich anerkannten Fachverbänden dem Rat der Stadt Hamm zur Wahl vorgeschlagen.

Vorschlagsberechtigt für 16 Naturschutzbeiratsmitglieder sind die Dachverbände der Naturschutzverbände (8 Vertreter), Landwirte (2 Vertreter), Waldbauern, Gartenbauer, Jäger, Fischer, Sportler und Imker.

Die Mitglieder werden namentlich im "Handbuch des Rates" veröffentlicht.

Der Naturschutzbeirat berät die Untere Naturschutzbehörde in allen wichtigen Angelegenheiten, siehe unten.

Amtsdauer

Die Dauer der Tätigkeit des Naturschutzbeirats ist an die Legislaturperiode des Rates der Stadt Hamm gekoppelt. Nach einer Kommunalwahl wird jeweils auch ein neuer Naturschutzbeirat gewählt.

Im Jahr finden etwa vier öffentliche Sitzungen statt.

LNatschG NRW § 70 regelt die Zuständigkeit und Zusammensetzung der Naturschutzbeiräte und LNatschG NRW § 66 gibt die Angelegenheiten vor, zu denen der Naturschutzbeirat gehört werden muss, Beispiele für die Beratungstätigkeiten stehen hier.

Sitzungstermine 2026

jeweils um 16:00 im Technischen Rathaus Sitzungssaal A3.005

18. März 2026

17. Juni 2026

23. September 2026

18. November 2026

Bei weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse des Umweltamtes  der Stadt Hamm.

Kontakt

Untere Naturschutzbehörde

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-7101

Internet