Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm

Laut Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) NRW ist in jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis von den Naturschutzbehörden ein Naturschutzbeirat einzurichten.
Die ehrenamtlichen Mitglieder werden von den verschiedenen gesetzlich anerkannten Fachverbänden dem Rat der Stadt Hamm zur Wahl vorgeschlagen.
Vorschlagsberechtigt für 16 Naturschutzbeiratsmitglieder sind die Dachverbände der Naturschutzverbände (8 Vertreter), Landwirte (2 Vertreter), Waldbauern, Gartenbauer, Jäger, Fischer, Sportler und Imker.
Die Mitglieder werden namentlich im "Handbuch des Rates" (Link siehe unten) veröffentlicht.
Der Naturschutzbeirat berät die Naturschutzbehörde in allen wichtigen Angelegenheiten, siehe unten.
Amtsdauer
Die Dauer der Tätigkeit des Naturschutzbeirats ist an die Legislaturperiode des Rates der Stadt Hamm gekoppelt. Nach der Kommunalwahl wird ein neuer Naturschutzbeirat gewählt.
Im Jahr finden etwa vier öffentliche Sitzungen statt.
LNatschG NRW § 70 regelt die Zuständigkeit und Zusammensetzung der Naturschutzbeiräte und LNatschG NRW § 66 gibt die Angelegenheiten vor, zu denen der Naturschutzbeirat gehört werden muss, Beispiele für die Beratungstätigkeiten stehen hier.
Download
- Handbuch des Rates (PDF, 2 MB)
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Kontakt
Herr Breer
Gustav-Heinemann-Straße
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59065
Hamm
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Frau Knippenkötter
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