Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm
Laut Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) NRW ist in jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis von den Naturschutzbehörden ein Naturschutzbeirat einzurichten.
Die ehrenamtlichen Mitglieder werden von den verschiedenen gesetzlich anerkannten Fachverbänden dem Rat der Stadt Hamm zur Wahl vorgeschlagen.
Vorschlagsberechtigt für 16 Naturschutzbeiratsmitglieder sind die Dachverbände der Naturschutzverbände (8 Vertreter), Landwirte (2 Vertreter), Waldbauern, Gartenbauer, Jäger, Fischer, Sportler und Imker.
Die Mitglieder werden namentlich im "Handbuch des Rates" veröffentlicht.
Der Naturschutzbeirat berät die Untere Naturschutzbehörde in allen wichtigen Angelegenheiten, siehe unten.
Amtsdauer
Die Dauer der Tätigkeit des Naturschutzbeirats ist an die Legislaturperiode des Rates der Stadt Hamm gekoppelt. Nach einer Kommunalwahl wird jeweils auch ein neuer Naturschutzbeirat gewählt.
Im Jahr finden etwa vier öffentliche Sitzungen statt.
LNatschG NRW § 70 regelt die Zuständigkeit und Zusammensetzung der Naturschutzbeiräte und LNatschG NRW § 66 gibt die Angelegenheiten vor, zu denen der Naturschutzbeirat gehört werden muss, Beispiele für die Beratungstätigkeiten stehen hier.
Sitzungstermine 2026
jeweils um 16:00 im Technischen Rathaus Sitzungssaal A3.005
18. März 2026
17. Juni 2026
23. September 2026
18. November 2026
Bei weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse des Umweltamtes der Stadt Hamm.
Tagesordnung
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