Aktuelle Schwerpunkte der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung

Am Donnerstag, 22.01.2026, 
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Bockum-Hövel, Im Sundern
  • Pelkum, Heinrichstraße

Am Freitag, 23.01.2026, 
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Heessen, Kleine Amtsstraße
  • Mitte, Hellweg

Am Samstag, 24.01.2026,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Rhynern, Werler Straße

Am Montag, 26.01.2026,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Pelkum, Martinstraße
  • Uentrop, Marker Dorfstraße

Am Dienstag, 27.01.2026,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Rhynern, Reginenstraße
  • Herringen, Holzstraße

Am Mittwoch, 28.01.2026,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Pelkum, Fangstraße
  • Bockum-Hövel, Marinestraße

Am Donnerstag, 29.01.2026,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Herringen, Fritz-Husemann-Straße
  • Heessen, Kleine Amtsstraße

Am Freitag, 30.01.2026,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Mitte, Friedrichstraße
  • Bockum-Hövel, Bäumerstraße

Am Samstag, 31.01.2026,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Bockum-Hövel, Berliner Straße
     

Die Stadt Hamm weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den angegebenen Standorten nur um einen Schwerpunkt der Maßnahmen handelt. Auch auf weiteren Straßen, Sonn- und Feiertags sowie zur Nachtzeit muss im gesamten Stadtgebiet mit Geschwindigkeitsmessungen gerechnet werden. Darüber hinaus können die angegebenen Standorte nur überwacht werden, sofern die örtlichen Gegebenheiten (zum Beispiel die Parksituation oder die Witterungsverhältnisse) es zulassen, die Überwachungsgeräte aufzubauen.