Interessenvertreter

Personalrat für Grundschulen

Der Örtliche Personalrat in Hamm vertritt die Interessen aller Lehrkräfte, die an den Hammer Grundschulen tätig sind, einschließlich der Lehramtsanwärter/innen und der Sonderpädagogen im Grundschulkapitel. In vielen beruflichen Fragen erhalten Lehrkräfte Beratung und Unterstützung.

Schwerpunkte der Personalratstätigkeit sind:

  • Mitwirkung bei Einstellungsverfahren, Versetzungen und Abordnungen nach den Maßgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes
  • Beratung der Schulaufsicht und der Dienststelle
  • Beratung der Kollegen bei laufbahnrechtlichen Fragestellungen
  • Vermittlung bei Konflikten, mit der Schulleitung oder der Schulaufsicht
  • Unterstützung bei Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Beratung bei Fragen zu Teilzeitbeschäftigung, Mutterschutz/Elternzeit, Altersteilzeit, Beurlaubung, …
  • Begleitung bei Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach Langzeiterkrankung (z. B. Unterstützung bei Gesprächen zu Wiedereingliederung, …)
  • Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung

In allen Angelegenheiten handelt der Personalrat diskret und vertraulich.

Im Rahmen einer jährlich stattfindenden Personalversammlung informiert der Personalrat alle interessierten Grundschullehrkräfte über seine Tätigkeit. Ein Termin, den man wahrnehmen sollte!

Gleichstellungsbeauftragte

Im November 1999 ist das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Frauenförderpläne, wie sie das Landesgleichstellungsgesetz vorsieht, sind Teil einer umfassenden Personalentwicklungsplanung. Das Ziel von Frauenförderplänen ist es, mögliche Unterrepräsentanz und Benachteiligung von Frauen in den verschiedenen Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen aufzuzeigen und die zu deren Umsetzung vorgesehenen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen festzuschreiben.

Jedes Schulamt ist entsprechend der gesetzlichen Regelung im Rahmen seiner Zuständig-keit für Personalangelegenheiten verpflichtet, jeweils für den Zeitraum von drei Jahren einen eigenen Frauenförderplan zu erstellen.

Kontakt

Amt für schulische Bildung

Stadthausstraße 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-5001
Fax: 02381 17-2900
E-Mail-Adresse
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