Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe

Sie sind von Wohnungslosigkeit bedroht?

Dann zögern Sie nicht, uns schnellstmöglich anzusprechen. Wir werden gemeinsam versuchen Ihr Problem zunächst soweit zu lösen, dass Obdachlosigkeit verhindert werden kann.

Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht, bieten wir Ihnen umfangreiche Hilfen an.

Mietschulden (aber bisher ohne Kündigung)

  • Setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Vermieter in Verbindung und versuchen Sie eine Lösung zu finden. Vielleicht können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren, um so die Rückstände zu begleichen. Wenn Sie dabei Beratung oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an uns!

Fristlose Kündigung

  • Ihr Vermieter hat fristlos gekündigt? Sie müssen jetzt schnellstmöglich handeln, vielleicht ist die Kündigung durch ein Gespräch mit dem Vermieter und Zahlung der Mietrückstände (gegebenenfalls durch Ratenzahlung) noch abzuwenden. 

Räumungsklage

  • Sie haben die Räumungsklage vom Amtsgericht erhalten? Ab dem Tag, an dem Sie die Räumungsklage erhalten, haben Sie 2 Monate Zeit die Mietrückstände zu zahlen um so die Räumung zu verhindern.
  • Unter bestimmte Umständen können ihre Mietrückstände übernommen werden, auch wenn Sie keine SGB-Leistungen beziehen. Nehmen Sie deswegen mit uns Kontakt auf, wir können Sie beraten.
  • Sollte das Gericht Sie um Stellungnahme bitten, kommen Sie der Aufforderung unbedingt nach und erscheinen sie zu ggf. festgesetzten Verhandlungsterminen. Beantragen Sie dort eine Räumungsfrist, falls die Klage wirksam ist und Sie noch keine andere Wohnung haben. 

Räumungsurteil oder einen Zwangsräumungstermin

  • Sie haben bereits die Mitteilung über den Räumungstermin bekommen? Wenn Sie bis jetzt keine andere Wohnmöglichkeit gefunden haben, droht Ihnen die Obdachlosigkeit.
  • Wenn Sie sich bei uns melden, können wir Ihnen auch jetzt noch helfen eine alternative Wohnung zu finden oder stellen für Sie eine Notunterkunft bereit. Melden Sie sich schnellstmöglich!

Im Vordergrund steht die umfassende Beratung zur Sicherung des Einkommens für die künftigen Mietzahlungen und den Schuldenabbau. Darüber hinaus erfolgt durch die Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe die  Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen und die Verwaltung der städtischen Notunterkünfte.

Der Caritasverband Hamm übernimmt im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit der Stadt Hamm/Amt für Soziales, Wohnen und Pflege die Kontaktaufnahme und Beratung.

Kontakt

Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe

Herr Puzicha

Dortmunder Straße 145
59067 Hamm
Fon: 02381 17-8064
Fax: 02381 17-108064
E-Mail-Adresse

5.2 (Wohnungsnotfallhilfe, 1. Obergeschoss)

Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe

Herr Göbel

Dortmunder Straße 145
59067 Hamm
Fon: 02381 17-8060
Fax: 02381 17-108060
E-Mail-Adresse

5.1 (Wohnungsnotfallhilfe, 1. Obergeschoss)

Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe

Frau Gärtner

Dortmunder Straße 145
59067 Hamm
Fon: 02381 17-8162
Fax: 02381 17-108162
E-Mail-Adresse

5.2 (Wohnungsnotfallhilfe, 1. Obergeschoss)

ESF-Projekt "Endlich ein ZUHAUSE!"

Ergänzung der Wohnungslosenhilfe in Hamm durch das Projekt „Endlich ein ZUHAUSE!“.

Wohnungsnot stellt für die betroffenen Menschen eine existentielle Bedrohung dar und bringt in der Regel viele verschiedene weitere soziale und finanzielle Problemlagen mit sich. Die Wohnungsnotfallhilfe hat das Ziel, allen Hilfebedürftigen, die sich nicht selbst helfen können, institutionelle Hilfen bei der Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit zur dauerhaften Sicherung einer angemessenen Versorgung mit Wohnraum zu bieten.

Die Wohnungslosenhilfe in der Stadt Hamm wird seit Juni 2022 durch das, mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds geförderte, Projekt „Endlich ein ZUHAUSE!“, ergänzt. Ziel des Projektes ist es, passgenaue (Wohn-)Angebote zu jeder individuellen Situation zu schaffen. Besonderheit ist ein Projektteam bestehend aus einer Fachkraft der Sozialarbeit und einer Immobilienfachkraft. Die Projektumsetzung geschieht in Anbindung an die bereits gut funktionierenden Hilfestrukturen in der Wohnungslosenhilfe, vor allem mit der Wohnungsnotfallhilfe des Caritasverbandes Hamm e.V..

Die Stelle der Sozialarbeiterin wird durch Frau Möllenhecker besetzt. Aufgabenschwerpunkte sind die Prävention und der Wohnungserhalt für Menschen, die es nicht eigenständig schaffen, bestehende Hilfen aufzusuchen. Frau Peulic ist zuständig als Immobilienfachkraft im Projekt. Sie ist Ansprechperson im Bereich der Wohnungsvermittlung.

Angestrebt werden verbindliche Kooperationsvereinbarungen mit Netzwerkpartnern, um einerseits frühest-möglich von Wohnungsnotfällen zu erfahren und andererseits nach erfolgreicher Vermittlung langfristig das Mietverhältnis aufrecht erhalten zu können. Nur so können netzwerkübergreifend passende Lösungen für die Bedarfe der Menschen in Wohnungsnot geschaffen werden.

Kontakt

Verwaltung, Haushalt und Controlling im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

Frau Möllenhecker

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8119
Fax: 02381 17-2954
E-Mail-Adresse

3.05 (Westentor 1 - 3, 3. Obergeschoss)

Verwaltung, Haushalt und Controlling im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

Frau Peulic

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8115
Fax: 02381 17-2954
E-Mail-Adresse

3.05 (Westentor 1 - 3, 3. Obergeschoss)

Hier finden Sie uns

Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe

Dortmunder Straße 145
59067 Hamm
Internet