Heckenschnitt

Generell dürfen Formschnitte, d.h. schonende Rückschnitte an der Hecke das ganze Jahr über durchgeführt werden, doch Achtung: Wer seine Hecke kurz über dem Boden abschneiden oder samt Wurzeln entfernen will, um z.B. eine neue Hecke zu pflanzen oder einen neuen Zaun zu setzen, der sollte auf bestimmte Zeiten achten. Denn nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, seine Hecke, Gebüsche und andere Gehölze im Garten in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen (§ 39 Abs 5. Nr. 2 BNatSchG).

Auch wenn die Hecke im Sommer abgestorben ist, ist es verboten, einfach so seine Hecke oder Gebüsche zu beseitigen. Bäume im Garten sind generell von diesem Verbot ausgenommen. Das bedeutet, dass hierrüber Bäume nicht geschützt sind. Doch bestimmte Arten ab einem gewissen Stammumfang sind über die Baumschutzsatzung geschützt. Weitere Informationen hierzu bekommen Sie auf der Seite ''Baumschutzsatzung''. Nach dem Rückschnitt muss der anfallende Abfall richtig entsorgt werden.

Dafür kann das Schnittgut zum Beispiel beim Recyclinghof abgegeben werden. Ein Verbrennen des Abfalls oder das Abladen im Wald oder am Wegesrand ist nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht erlaubt und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

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