Jagdscheine

Jagd ist das Aufspüren, Verfolgen, Fangen und Erlegen von Wild durch Jäger.
Die Untere Jagdbehörde hat ein an ökologischen Aspekten ausgerichtetes ordnungsgemäßes Jagdwesen zum Ziel. Sie führt Jägerprüfungen durch und erteilt die Jagdscheine.
Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinander folgenden Tagen erteilt (§ 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) .
Zur Vorbereitung der Prüfung helfen Vorbereitungskurse.
Wichtiger Hinweis:
Grundsätzlich ist der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheines immer persönlich entweder bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Hamm oder bei den Bürgerämtern zu stellen. Die Eintragungen sollen handschriftlich vorgenommen werden.
Aufgrund der aktuellen Pandemielage werden derzeit Jagdscheine in der Regel ohne ein persönliches Erscheinen des Antragstellenden bei der Unteren Jagdbehörde ausgestellt oder verlängert.
Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich auf postalischem Weg.
Zur Antragsbearbeitung sind folgende Unterlagen auf dem Postweg an die Stadt Hamm als Untere Jagdbehörde, Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm, zu übersenden oder in einen der städtischen Hausbriefkästen (Bürgerämter, Rathaus, Technisches Rathaus) einzuwerfen:
- Bei der Verlängerung eines bereits erteilten Jagdscheines:
- Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit eines Jagdscheines (hier: Link Antragsformular hinterlegen)
- letzter Jagdschein
- (falls eine Verlängerung in dem Jagdscheinheft nicht mehr möglich sein sollte, zusätzlich ein aktuelles Lichtbild)
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,- Euro für Personenschäden und 50.000,- Euro für Sachschäden) für die Dauer des beantragten Zeitraumes
- Bei der Erstausstellung eines Jagdscheines:
- Antrag auf Ausstellung / Verlängerung der Gültigkeit eines Jagdscheines (hier: Link Antragsformular hinterlegen)
- Jägerprüfungszeugnis im Original
- Schulungsnachweis als „Kundige Person“ im Original (sofern vorhanden)
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,- Euro für Personenschäden und 50.000,- Euro für Sachschäden) für die Dauer des beantragten Zeitraumes
- Aktuelles Lichtbild
- Kopie des Personalausweises
Nach Erhalt der Unterlagen und Prüfung der Angaben wird dem Antragstellenden der Gebührenbescheid zugesandt. Ist die zu überweisende Gebühr auf dem Konto der Stadtkasse Hamm eingegangen, erfolgt der Versand des verlängerten bzw. neu ausgestellten Jagdscheines per Post.
Bei Erstausstellung werden Ihnen mit gleicher Post zudem die Originale vom Jägerprüfungszeugnis und Schulungsnachweis zurückgesandt.
Aktuelle Verwaltungsgebührensätze für die Erteilung / Verlängerung von Jagdscheinen:
Jahresjagdschein 1 Jahr | 35,00 € |
Jahresjagdschein 2 Jahre | 50,00 € |
Jahresjagdschein 3 Jahre | 65,00 € |
Jugend-Jahresjagdschein 1 Jahr | 20,00 € |
Jugend-Jahresjagdschein 2 Jahre | 30,00 € |
Jugend-Jahresjagdschein 3 Jahre | 35,00 € |
Download Antragsformular Jagdschein
Kontakt
Frau Snelting
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Internet
Frau Dach
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
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