Jagdscheine
Wichtiger Hinweis:
Um die Coronakette zu unterbrechen, unterliegt auch die Ausstellung von Jagddscheinen besonderen Erfordernissen. Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit der Unteren Jagdbehörde auf. Von dort erhalten Sie Informationen zur Ausstellung/ Verlängerung des Jagdscheins. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Den Antrag finden Sie hier.

Eichhörnchen beobachtet
Jagd ist das Aufspüren, Verfolgen, Fangen und Erlegen von Wild durch Jäger.
Die Untere Jagdbehörde hat ein an ökologischen Aspekten ausgerichtetes ordnungsgemäßes Jagdwesen zum Ziel. Sie führt Jägerprüfungen durch und erteilt die Jagdscheine.
Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinander folgenden Tagen erteilt (§ 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) .
Zur Vorbereitung der Prüfung helfen Vorbereitungskurse.
Download Antragsformular Jagdschein
Kontakt
Frau Doberstein
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Internet
Frau Snelting
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
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