Einbürgerung

Durch die Einbürgerung zur gleichberechtigten Bürgerin oder zum gleichberechtigten Bürger.

Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht vom 01. Januar 2000 wurde ein modernes Recht geschaffen, dass sich zum Ziel setzt, dass all jenen gleiche Rechte und Pflichten als Staatsbürger gewährt werden kann, die über die Jahre ihren Platz in unserer Gesellschaft gefunden haben.

Die Neuregelung der Einbürgerung ist daher ein konkretes Angebot und ein wichtiger Schritt zur Integration, dass hoffentlich viele annehmen werden.

Durch die Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten.
 

Hierzu gehören insbesondere

  • das aktive und passive Wahlrecht, bei Kommunal- / Landtags- / Bundestags- und Europaparlamentswahlen
  • die Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas
  • die freie Wahl des Aufenthaltes, des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes in Deutschland (Freizügigkeit), sowie in allen anderen Ländern der Europäischen Union
  • Zulassung zu jedem Beruf (Berufsfreiheit)
  • Verpflichtung zur Ausübung öffentlicher Ehrenämter (u. a. Schöffe bei Gericht)

Hinweis:

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 19.01.2024 die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Nun bleibt das Inkrafttreten des Gesetzes abzuwarten.

Hiermit ist im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen.

Aktuelles

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Weiterer Schritt zum modernen Einwanderungsland. Neues Gesetz soll Mehrstaatigkeit und frühere Einbürgerungen ermöglichen.

Gut zu wissen

  • Ich halte mich seit acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland auf?
  • Ich bekenne mich zur freiheitlichen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland?
  • Ich besitze ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland?
  • Meine Familienangehörigen und ich erhalten weder Sozialhilfe noch Arbeitslosengeld II?
  • Ich bin bereit meine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben?
  • Ich bin weder im Inland bzw. Ausland wegen einer Straftat verurteilt worden?
  • Ich besitze ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache?
  • Ich besitze Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)?

Wir beraten Sie persönlich, vertraulich, kostenlos und unverbindlich und helfen Ihnen gerne bei allen dafür zu erledigenden Aufgaben.

Rufen Sie uns an, um einen Termin abzumachen oder kommen Sie direkt zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Nehmen Sie die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs auch wahr, wenn Sie nicht alle Fragen mit „Ja“ beantworten können. Evtl. kann eine Einbürgerung trotzdem (im Ermessenswege) verwirklicht werden.

Bei dem Beratungsgespräch erhalten Sie den entsprechenden Antrag und eine Merkblatt der grundsätzlich vorzulegenden Unterlagen/Nachweise.

Die Antragstellung ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren müssen die sorgeberechtigten Eltern miterscheinen.

Die Einbürgerungsbehörde berät Sie gerne und prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen. Die weitere Verfahrensweise bestimmt sich nach Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit.

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt für jeden Antragsteller 255,00 €. Bei einer Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes, welches kein eigenes Einkommen hat, beträgt sie 51,00 €. In begründeten Einzelfällen kann eine Ratenzahlung oder Gebührenreduzierung erfolgen.

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Service-Rufnummer: 02381 17-6767

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