Anlagen in, an, über und unter Gewässern

Bauliche Anlagen (Gebäude, Brücken, Stege etc.), Leitungen und Fähren gelten als Anlagen in, an, über und unter Gewässern, die vor der Errichtung genehmigt werden müssen. Dafür ist ein Antrag zur wasserrechtlichen Genehmigung erforderlich.

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Untere Wasserbehörde

Sachgebiet Wasserwirtschaft

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