Hygieneüberwachung

Ein Teilgebiet der Hygiene ist die Überwachung öffentlicher Einrichtungen durch die untere Gesundheitsbehörde.

Ein weiteres ist die Überwachung der meldepflichtigen Erkrankungen des Einzelnen oder auch der Bevölkerung zum Beispiel im Rahmen der Influenzapandemie.
Innerhalb des Gesundheitsamtes sind die Mitarbeiter/Innen des Sachgebietes Infektionsschutz/Hygieneüberwachung zuständig für gesetzlich festgelegte Überwachungsmaßnahmen sowie die Aufgaben des Infektionsschutzes.

Durch routinemäßige bzw. anlassbezogene Begehungen wird die Einhaltung hygienischer Anforderungen in Einrichtungen, die der gesetzlich festgelegten Hygieneüberwachung unterliegen, überprüft.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein Westfalen (ÖGDG), spezielle Verordnungen des Landes Nordrhein Westfalen sowie Empfehlungen des Robert Koch-Instituts bilden die rechtliche Grundlage für die Überwachung der Einhaltung von Hygieneanforderungen.

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