Trinkwasserqualität

Wasser aus dem zentralen Trinkwassernetz

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die Stadt Hamm bezieht ihr Trinkwasser aus den 3 Ruhrwasserwerken Halingen, Echthausen und Warmen. Die Qualität des Hammer Trinkwassers wird von den zuständigen Gesundheitsämtern laufend amtlich auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung kontrolliert. Das Wasser wird über Transportleitungen in das Hammer Wassernetz eingespeist. Auch das Trinkwassernetz unterliegt der Überwachung des Gesundheitsamtes.

Eine Übersicht der Wasserqualität können Sie in den nachstehenden Linktipps (Link zu den Stadtwerken Hamm) einsehen.

Gut zu wissen

Im ländlichen Raum versorgen Hausbrunnen (Kleinanlagen) nicht an das zentrale Netz geschlossene Gebäude. Diese sind ebenfalls vom Gesundheitsamt zu überwachen. Der Betrieb einer Kleinanlage zur Trinkwasserversorgung ist anzeigepflichtig. Ein Anzeigeformular können Sie im Downloadbereich abrufen.

Wichtige Informationen für Betreiber von Kleinanlagen finden Sie hier

Wasser aus Betriebswasseranlagen ist meist stark keimbelastet und darf nicht mit der vorhandenen Trinkwasseranlage eines Gebäudes direkt verbunden werden. Solche Anlagen sind dem Gesundheitsamt anzuzeigen, ein Formular ist im Downloadbereich zu finden.

Mobile Wasserversorgungsanlagen (z. B. in Verkehrsmitteln) und zeitweilige Wasserversorgung (z. B. bei Veranstaltungen und Festen) sind ebenfalls meldepflichtig. Bitte beachten Sie auch hier das Meldeformular im Downloadbereich.

Innerhalb der Hausinstallation kann sich die Trinkwasserqualität erheblich verändern. In Warmwassersystemen können sich besonders gut die Legionellen vermehren. Durch diese Bakterien erkranken in Deutschland jährlich viele Tausend Menschen an einer gefährlichen Lungenkrankheit: der Legionellose! Ein Merkblatt für Eigentümer und Verwalter finden sie im Downloadbereich.

Zum Schutz vor dieser Erkrankung unterliegen Hausinstallationen mit Warmwasserspeicher einer Untersuchungspflicht, wenn diese Anlagen Speichervolumina oberhalb von 400 l oder 3. Liter Wasservolumen in der Wasserleitung bis zur entferntesten Entnahmestelle aufweisen. Aufgrund der Änderung der Trinkwasserverordnung sind diese Anlagen nicht mehr meldepflichtig, wenn sie ausschließlich gewerbsmäßig genutzt werden (z.B. Mietwohnungsbau). Auch die Untersuchungsergebnisse auf Legionellen müssen nicht mehr gemeldet werden, wenn der Grenzwert (technische Maßnahmewert von 100 Legionellen auf 100 ml) eingehalten wird. Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes sind jedoch dem Gesundheitsamt weiterhin anzuzeigen! Hierzu genügt die Übermittlung der Kopie der durchgeführten Analysenergebnisse.

Informationen zu den in NRW derzeit zugelassenen Untersuchungsinstituten für Trinkwasser sind in den Linktipps (s. u.) abrufbar.

Kontakt

Infektionsschutz und Umwelthygiene

Herr Landt

Lessingstraße 26
59063 Hamm
Fon: 02381 17-6440
Fax: 02381 17-2983
E-Mail-Adresse