Baumschutzsatzung

Bäume binden Schadstoffe und Kohlendioxid aus der Luft. Sie spenden Schatten, sorgen für Abkühlung – und bieten zahlreichen Tieren Nahrung und Lebensraum und den Menschen wichtige Erholungsorte in der Stadt. Kurz: Bäume spielen eine wichtige Rolle im städtischen Klima. Um zielgerichtet Bäume im Stadtgebiet vor Fällungen oder Schädigungen zu schützen, hat die Stadt Hamm ihre Baumschutzsatzung erneuert.
 

Sinnvolle Ausnahmen

Gemäß der neuen Satzung sind Gemeine Kiefern,  Europäische Lärchen und Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern innerhalb bebauter Ortsteile vor Fällungen oder Schädigungen geschützt. Auch Holzgewächse wie Ginkgo, Eibe und Stechpalme sind ab einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern geschützt.

Es wurden sinnvolle Ausnahmen und Befreiungen von der Unterschutzstellung festgelegt, so dass genehmigte Bauvorhaben auch in Zukunft nicht durch einen einzelnen Baum verhindert werden. Auf der anderen Seite werden aber auch  Verstöße gegen die Satzung konsequent geahndet.

Beratung zum richtigen Umgang mit geschützten Bäumen – und Möglichkeiten für geplante Bauvorhaben – erhalten Bürgerinnen und Bürger im Umweltamt sowie im Bautechnischen Bürgerbüro.  
 

Förderungen für Ihre Bäume

Sie interessieren sich für Fördermöglichkeiten für Ihre Bäume? Hier gibt es zwei Möglichkeiten sich Bäume fördern zu lassen. Gefördert werden die Anschaffungskosten des Baumes bei Neupflanzung sowie die Kosten für Baumpflegemaßnahmen an Altbäumen. Dabei wird der Fördertopf der Förderprogramme durch Ausgleichszahlungen für beseitigte Bäume gefüllt. Informationen zur Beantragung und Höhe der Förderungen erhalten Bürgerinnen und Bürger im Umweltamt.

Anträge

Kontakt

Umweltamt

Herr Kämper

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-7113
Fax: 02381 17-2931
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