Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberuflichen Leistungen
Übersicht der Interessenbekundungsverfahren im Rahmen der Markterkundung und der geplanten Ausschreibungen
Die Stadt Hamm veröffentlicht Informationen über beabsichtigte Verhandlungsvergaben und Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, wenn diese von einem grenzüberschreitenden Interesse sind. So sollen auch Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit erhalten, ihr Interesse an dem künftigen Vergabeverfahren zu bekunden. Ob ein grenzüberschreitendes Interesse vorliegt, ergibt sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalls. Hier sind z.B. die wirtschaftliche Bedeutung des fraglichen Auftrags, die Art des Auftragsgegenstandes und eventuelle Besonderheiten bei der Auftragsausführung zu beurteilen.
Die Bekanntmachungen sollen die Transparenz im Vorfeld der öffentlichen Auftragsvergabe erhöhen.
Zusätzlich finden Sie hier die Bekanntmachungen zu veröffentlichten Interessenbekundungsverfahren. Die Stadt Hamm führt Interessenbekungsverfahren durch, um einen umfassenden Marktüberblick zu erlangen. Das Interessenbekundungsverfahren dient vorrangig der Feststellung, ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgabe gibt, welche Preisvorstellungen zu diesen Leistungen existieren und welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenerfüllung entwickelt.
Hinweis:
Für weitere Informationen zu nachstehenden Bekanntmachungen klicken Sie bitte auf die jeweilige Bezeichnung. Der Link öffnet ein neues Fenster mit dem Vergabemarktplatz NRW.
Angebots-/ Teilnahmefrist | Bezeichnung |
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- | Bestandsaufnahme, Konzeption bzw. Weiterentwicklung von Bildungsangeboten für nachhaltige Entwicklung und Vereinbarung eines Handlungskonzepts "Bildung für nachhaltige Entwicklung" |
Übersicht der vergebenen Aufträge
Die Stadt Hamm veröffentlicht Informationen über vergebene Aufträge ab einem Wert von 25.000 € netto, wenn ihnen eine Beschränkte Ausschreibung oder eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vorausgegangen ist. Die einzelnen Bekanntmachungen enthalten u.a. Informationen über den Auftragnehmer, sowie über Art und Umfang der Leistung. Sie bleiben 3 Monate online auf dem Vergabemarktplatz einsehbar.
Die Bekanntmachungen erfolgen aufgrund § 30 Abs. 1 UVgO und sollen die Transparenz der öffentlichen Auftragsvergabe erhöhen.
Kontakt
Frau Hilgenstein
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse