Landschaftspläne

Was verbindet die Kiefernwälder der Kanaren oder die Küstenwiesen des Baltikums mit der Hammer Lippeaue, dem Fielicker Holz in Heessen oder dem Geithewald in Ostwennemar?
Sie alle sind Teil des Netzwerkes europäischer Schutzgebiete mit dem namen "Natura 2000". Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich dazu verpflichtet ein Netz europäischer Schutzgebiete zu knüpfen. Dieses Netz trägt den Namen “Natura 2000”. Die EU-Kommission mit Sitz in Brüssel verwaltet zentral die Belange des Netzes. Dazu hat der Rat der Europäischen Union die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG erlassen: die sogenannte FFH-Richtlinie (FFH-RL).

Die sogenannten ”FFH-Gebiete” sind Bausteine im europäischen Schutzgebietsnetz NATURA 2000. Frei übersetzt heißt FFH: Tiere-Pflanzen-Lebensraum. Ziel ist die Erhaltung von Lebensräumen zum Schutz von Tieren und Pflanzen.

Über die Bundesregierung hat das Land NRW landesweit eine Vielzahl an Gebieten an die EU gemeldet darunter auch einige Bereiche auf Hammer Stadtgebiet:

  • die westliche Lippeaue mit den Gebieten ” Brauck, Eckernkamp und Tibaum”, „Alte Lippe und Ehemaliger   Radbodsee“
  • die östliche Lippeaue mit den Gebieten „Schlagmersch, Mühlenlaar, Oberwerrieser Mersch, Haarener Lippeaue, Munnebach und Schmehauser Mersch“
  • die Waldgebiete „Freilicker Holz und Geithewald“
     

Änderung der Landschaftspläne

Damit die gemeldeten Gebiete nach nationalem Recht den entsprechenden Schutzstatus erlangen, werden sie in NRW als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Naturschutzgebiete werden über Landschaftspläne festgesetzt. In Hamm liegen drei rechtskräftige Landschaftspläne vor. Sämtliche Gebietsmeldungen für das Hammer Stadtgebiet liegen in den Geltungsbereichen der Landschaftspläne Hamm-West und Hamm-Ost. Daher war es notwendig diese Landschaftspläne zu ändern. Für die geforderten Naturschutzgebietsausweisungen der gemeldeten FFH-Gebiete wurden in Hamm insgesamt sechs Landschaftsplan-Änderungsverfahren (jeweils drei Verfahren für die Landschaftspläne Hamm-West und Hamm-Ost) vom Rat der Stadt Hamm beschlossen.

Zudem hat der Rat der Stadt Hamm am 15.12.2020 beschlossen, die 6. Änderung des Landschaftsplanes Hamm-West gem. § 20 des LNatSchG NRW durchzuführen. Der Suchraum befindet sich zwischen der Bundesautobahn im Westen, der Kamener Straße im Süden und im Grenzbereich zwischen den Bezirken Herringen und Pelkum und bezieht sich hauptsächlich auf die dort befindlichen Wälder. In der Zeit vom 23.08.2021 bis einschließlich 17.09.2021 werden die Träger öffentlicher Belange gemäß des § 15 des LNatSchG NRW und die Bürgerinnen und Bürger gem. § 16 beteiligt. Zur Beteiligung gelangen Sie im genannten Zeitraum über den unten angelegten Link. Zusätzlich liegt der vorbezeichnete Entwurf des Landschaftsplanes mit dem textlichen Teil im Foyerbereich (Raum A0.058) des Technischen Rathauses, Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm, während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Gem. § 48 LNatSchG NRW gilt ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung am 14.08.2021 der Bürgerbeteiligung die Einstweilige Sicherstellung und ein Veränderungsverbot.

Die Themen

Luftaufnahme der Lippeaue
© Hans Blossey

Bedeutung der Gebiete

OBesichtigt Bootstour auf der Lippe
© Thorsten Hübner

Besonderheiten der FFH-Gebiete

Den potentiellen ”FFH-Gebieten” kommt ein besonderer Schutz (sog. Umgebungsschutz) zuteil.

Der Landschaftsplan Ost - Entwicklungskarte Geithe

Download der Pläne

Die Landschaftspläne und deren Änderungen sind hier als PDF-Dateien (inkl. Karten) abgelegt.

Eine Bürgerversammlung
© Matej Kastelic - Fotolia.com

Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

Der Beirat dient der unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft, soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken.

Kontakt

Umweltamt

Frau Dieckmann

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-7139
Fax: 02381 17-2931
E-Mail-Adresse
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