Den potentiellen ”FFH-Gebieten” kommt ein besonderer Schutz (sog. Umgebungsschutz) zuteil.
Landschaftspläne
Was verbindet die Kiefernwälder der Kanaren oder die Küstenwiesen des Baltikums mit der Hammer Lippeaue, dem Fielicker Holz in Heessen oder dem Geithewald in Ostwennemar?
Sie alle sind Teil des Netzwerkes europäischer Schutzgebiete mit dem namen "Natura 2000". Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich dazu verpflichtet ein Netz europäischer Schutzgebiete zu knüpfen. Dieses Netz trägt den Namen “Natura 2000”. Die EU-Kommission mit Sitz in Brüssel verwaltet zentral die Belange des Netzes. Dazu hat der Rat der Europäischen Union die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG erlassen: die sogenannte FFH-Richtlinie (FFH-RL).
Die sogenannten ”FFH-Gebiete” sind Bausteine im europäischen Schutzgebietsnetz NATURA 2000. Frei übersetzt heißt FFH: Tiere-Pflanzen-Lebensraum. Ziel ist die Erhaltung von Lebensräumen zum Schutz von Tieren und Pflanzen.
Über die Bundesregierung hat das Land NRW landesweit eine Vielzahl an Gebieten an die EU gemeldet darunter auch einige Bereiche auf Hammer Stadtgebiet:
- die westliche Lippeaue mit den Gebieten ” Brauck, Eckernkamp und Tibaum”, „Alte Lippe und Ehemaliger Radbodsee“
- die östliche Lippeaue mit den Gebieten „Schlagmersch, Mühlenlaar, Oberwerrieser Mersch, Haarener Lippeaue, Munnebach und Schmehauser Mersch“
- die Waldgebiete „Freilicker Holz und Geithewald“
Änderung der Landschaftspläne
Damit die gemeldeten Gebiete nach nationalem Recht den entsprechenden Schutzstatus erlangen, werden sie in NRW als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Naturschutzgebiete werden über Landschaftspläne festgesetzt. In Hamm liegen drei rechtskräftige Landschaftspläne vor. Sämtliche Gebietsmeldungen für das Hammer Stadtgebiet liegen in den Geltungsbereichen der Landschaftspläne Hamm-West und Hamm-Ost. Daher war es notwendig diese Landschaftspläne zu ändern. Für die geforderten Naturschutzgebietsausweisungen der gemeldeten FFH-Gebiete wurden in Hamm insgesamt sechs Landschaftsplan-Änderungsverfahren (jeweils drei Verfahren für die Landschaftspläne Hamm-West und Hamm-Ost) vom Rat der Stadt Hamm beschlossen.
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