Besondere Förderung der Kinder

Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist die zentrale Leitidee des Schulgesetzes NRW. Hierzu gehört sowohl die Förderung von besonderen Begabungen als auch die Förderung bei Lernschwierigkeiten und Leistungsdefiziten. Jede Schule entwickelt hierzu ein Förderkonzept. Darüber hinaus gibt es spezielle Förderangebote für Kinder:

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ein asiatisches Mädchen blättert in einem Buch
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Lese-Rechtschreibschwäche

Tafelaufschrift 1+1=2
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Rechenstörung/ Dyskalkulie

Mutter mit Kind bei den Hausaufgaben
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Laufende Kinder
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Sprachbildung und -förderung

Kind in Absolventenkleidung
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Kinder mit besonderer Begabung

Kontakt

Amt für schulische Bildung

Stadthausstraße 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-5001
Fax: 02381 17-2900
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