Planungen Dritter
Die Mehrheit der städtischen Planungen unterliegt der sog. „kommunalen Planungshoheit“, wie z.B. die Bauleitplanung. Das Stadtplanungsamt ist hierbei die verfahrensführende Behörde und für die Durchführung der Bauleitplanverfahren nach den Vorschriften des BauGB zuständig.
Neben der Bauleitplanung gibt es verschiedene fachplanerische oder übergeordnete Verfahren, die das Gebiet der Stadt Hamm betreffen, jedoch nicht unmittelbar in der Zuständigkeit der örtlichen Verwaltung liegen. Diese Verfahren werden als Planungen Dritter bezeichnet. Je nach Rechtslage werden die Planverfahren von übergeordneten bzw. Fachbehörden durchgeführt. Häufig ist das die Bezirksregierung Arnsberg, mit der fachlichen Zuständigkeit z.B. in den Bereichen Bergbau und Energie, Natur- und Landschaftsschutz oder Wasserwirtschaft.
Bei den Planungen Dritter kann es sich um öffentliche oder private Vorhaben handeln. Die Stadt Hamm wird in diesen Verfahren als „betroffene Kommune“ durch die verfahrensführenden Behörden beteiligt. Für die Koordinierung der städtischen Beteiligung, ist i.d.R. das Stadtplanungsamt zuständig. Sie umfasst neben der Einbeziehung der einzelnen Fachämter und der Erarbeitung einer gesamtstädtischen Stellungnahme und in Abhängigkeit vom Vorhaben auch die Beteiligung der politischen Gremien.
Die Bandbreite der Planungen Dritter reicht von den übergeordneten querschnittsorientierten Planverfahren der Landes- und Regionalplanung über Vorhaben im Bereich der Energiegewinnung, wie z.B. Neu- oder Umbau von Kraftwerken bis hin zur konkreten Planung einzelner Leitungstrassen, z. B. für Gas, Wasser, Strom, Fernwärme oder zur Planung von Verkehrswegen.
Ein dominierendes Thema im Bereich der Planungen Dritter war über lange Zeit der Bergbau mit den Betriebsplanverfahren nach dem Bundesberggesetz (BBergG).
Nachdem der Kohleabbau mit der Schließung des letzten Bergwerks für die Stadt Hamm weitestgehend abgeschlossen ist, konzentrieren sich die bergbaulichen Verfahren schwerpunktmäßig auf den ordnungsgemäßen Rückbau der Standorte (Abschlussbetriebsplanverfahren) bzw. auf die langfristige Sicherung der Anlagen, die unter Bergaufsicht verbleiben.
Als temporäre Folgenutzung spielt die Gewinnung von Grubengas aus den ehemaligen Schächten eine Rolle.
Rechtliche Grundlage der Planungen ist, wie auch beim Kohleabbau, das Bergrecht. Zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie.
Aktuelle Vorhaben auf dem Stadtgebiet von Hamm
Raumverträglichkeitsprüfung für die geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk abgeschlossen
Die Regionalplanungsbehörden bei der Bezirksregierung Münster sowie beim Regionalverband Ruhr (RVR) haben unter Federführung der Bezirksregierung Münster die o.g. Raumverträglichkeitsprüfung mit Übermittlung der gutachterlichen Stellungnahme nach § 15 Abs. 1 S. 4 Raumordnungsgesetz (ROG) an die Vorhabenträgerin (Amprion GmbH) am 31. März 2025 abgeschlossen.
Die gutachterliche Stellungnahme einschließlich ihrer Begründung wird für die Dauer von fünf Jahren an folgender Stelle während der Dienststunden zur Einsicht für jedermann bereitgehalten:
Technisches Rathaus, Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm Raum A2.004 / A2.006
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Sie kann auch über die nachfolgende Internetseite der Bezirksregierung Münster eingesehen und heruntergeladen werden:
https://url.nrw/brms_raumvp_westerkappel_gersteinwerk
Weitere Informationen zum Vorhaben Nr. 89 finden Sie hier
Kontakt
Frau Mentz
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Emde
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
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