Inklusion - Das gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wurde für den Bereich „Schule“ mit dem Beschluss des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes im Oktober 2013 umgesetzt.

Zukünftig sollen die Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet und erzogen werden. Der Begriffswechsel von der Integration zur Inklusion bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler nicht nur am normalen Schulalltag teilhaben können, sondern die Schule gleichermaßen den Bedürfnissen aller Menschen – auch derer mit Behinderungen – gerecht wird.

Ein Mädchen mit Down-Syndrom hört Musik über In-Ear-Kopfhörer
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Förderschwerpunkte und ihre Feststellung

Vier engagierte Schüler in einer Klasse
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Gemeinsames Lernen

Kontakt

Inklusionsbeauftragte

Frau Goy-Schuh

Stadthausstraße 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-5051
Fax: 02381 17-105051
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