Förderschwerpunkte und ihre Feststellung
Neustrukturierung der Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
Ab dem Schuljahr 2025/2026 gelten im Rahmen der Pilotierung in den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster veränderte Abläufe für das Feststellungsverfahren gemäß §§ 10-14 und § 17 AO-SF.
Ansprechperson für Fragen bezüglich AOSF im Schulamt für die Stadt Hamm ist
Schulamtsdirektorin Susanne Wächter, 02381 – 175019, Susanne.Waechter@Stadt.Hamm.de

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Amt für schulische Bildung
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3
59065
Hamm
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