Aufgaben und Ziele

Die Konzernsteuerung verfolgt das Ziel der Steuerung der städtischen Beteiligungen und Eigenbetriebe und übernimmt folgende Aufgaben:
 

Beteiligungsmanagement

Das Beteiligungsmanagement gliedert sich in nachfolgenden Bereiche:

  • Beteiligungsverwaltung
  • Übersicht Beteiligungsverhältnisse
  • Gründung von Unternehmen
  • Gremienbesetzungen
  • Einhaltung gesetzliche Grundlagen
  • Haushaltsangelegenheiten
  • Terminüberwachung
     

Beteiligungscontrolling

Zeitnahe Aufbereitung steuerungsrelevanter Daten, Implementierung eines Frühwarnsystems, laufende Liquiditätskontrolle, Wirtschaftsplananalyse, Jahresabschlussanalyse, Berichtswesen (Quartalsberichte etc.) 
 

Mandatsbetreuung

Unterstützung der Mandatsträger, Aufbereitung der Unterlagen, Beschlusskontrolle, Kommentierung der Gremienunterlagen, Aufbereitung der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne 
 

Beteiligungspolitik

Laufende Überprüfung des städt. Beteiligungsportfolios, Unterstützung des Stadtkämmerers bzgl. strategischer Fragestellungen der Beteiligungen, Gründung von Unternehmen, Analyse Unternehmensdaten
 

Gesamtabschluss

Zum Stichtag 31.12.2010 musste die Verwaltung erstmals einen Gesamtabschluss erstellen, der einen vollständigen Überblick über die tatsächliche Vermögens- Schuldens- Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Hamm ermöglicht. Die Konzernsteuerung ist verantwortlich für die Erstellung des Gesamtabschlusses.
 

Steuerrecht und -compliance

Eine Kommune agiert steuerlich in einem komplexen und dynamischen Umfeld. In verschiedenen Bereichen ist die Stadt Hamm steuerpflichtig. Das Amt für Konzernsteuerung ist die steuerliche Schaltzentrale der Verwaltung und starker Partner für die Betriebe gewerblicher Art. Ob Tagesgeschäft oder Spezialfall: Es wird dafür gesorgt, dass alles rechtssicher, effizient und optimal aufgestellt ist.

Zu den Aufgaben gehören zudem:

  • Steuererklärungen
  • Steuerliche Beratung für die gesamte Verwaltung
  • International und speziell
  • Spenden und Sponsoring
  • Betreuung der Betriebe gewerblicher Art
     

Zuwendungsmanagement und EU-Beihilfenrecht

Ein verantwortungsvolles Management von Zuwendungen, Beihilfen und Fördermitteln spielt für die strategische Steuerungsfähigkeit einer Kommune eine wesentliche Rolle. Das Amt für Konzernsteuerung verfolgt das Ziel, diese Handlungsfelder ganzheitlich, rechtssicher, zielgerichtet und effizient zu steuern. 

Kontakt

Amt für Konzernsteuerung

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
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