Wohnberechtigungsschein

Eine mit öffentlichen Mittel geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über den sog. Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Für den Bereich der Stadt Hamm werden ausschließlich gezielte Wohnberechtigungsbescheinigungen ausgestellt.

Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass die Personen

  • sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten
  • für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehung begründen und
  • deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 1 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht übersteigen.

Zu Fragen der Einkommensgrenze und der Anrechenbarkeit von Einkünften setzen Sie sich bitte mit den Sachbearbeiter/-innen in Verbindung.

Sollten Sie die o.a. Voraussetzungen nicht erfüllen, informieren wir Sie und Ihren Vermieter gerne über die Möglichkeit der Freistellung der Wohnung von den Belegungsrechten.

Die Erteilung eines sog. Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist gebührenpflichtig.

Kontakt

Wohn- und Pflegeberatung, Wohnungsbelegung

Frau Bergermann

Jürgen-Graef-Allee 2
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8105
Fax: 02381 17-108105
E-Mail-Adresse

Wohn- und Pflegeberatung, Wohnungsbelegung

Frau Gärtner

Jürgen-Graef-Allee 2
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8106
Fax: 02381 17-108106
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Wohn- und Pflegeberatung, Wohnungsbelegung

Frau Tirgil

Jürgen-Graef-Allee 2
59065 Hamm
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