Wohnberechtigungsschein
Eine mit öffentlichen Mittel geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über den sog. Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Für den Bereich der Stadt Hamm werden ausschließlich gezielte Wohnberechtigungsbescheinigungen ausgestellt.
Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass die Personen
- sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten
- für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehung begründen und
- deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 1 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht übersteigen.
Zu Fragen der Einkommensgrenze und der Anrechenbarkeit von Einkünften setzen Sie sich bitte mit den Sachbearbeiter/-innen in Verbindung.
Sollten Sie die o.a. Voraussetzungen nicht erfüllen, informieren wir Sie und Ihren Vermieter gerne über die Möglichkeit der Freistellung der Wohnung von den Belegungsrechten.
Die Erteilung eines sog. Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist gebührenpflichtig.
Downloads
- Antrag auf Erteilung einer Bezugsgenehmigung (PDF, 160 KB)
- Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Bezugsgenehmigung (PDF, 145 KB)
- Einkommensnachweis (PDF, 163 KB)
- Mietvertragsbestätigung (PDF, 217 KB)
Kontakt
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