Die Grabarten

Je nach gewünschter Bestattungsform stehen folgende Grabarten zur Verfügung:

Urnenbeisetzungen

Umfang des Angebotes:  Friedhöfe Birkenallee, Pelkum, Sundern, Südenfriedhof, Bockum, Wiescherhöfen, Herringen-Nord, Dasbeck, Hövel, Zentralfriedhof

Baumgrabstätten sind Urnenwahlgrabstätten zur naturnahen Beisetzung im Bestattungshain. Viele Menschen wünschen heute eine naturnahe, individuelle Bestattung. Diesem Wunsch soll durch den Bestattungshain auf dem Friedhof Birkenallee nachgekommen werden. Der Bestattungshain besteht aus einem ca. 1.300 qm großen Eichenwäldchen mit einem rd. 80 Jahre alten Baumbestand. Bei der Bestattung wird die Totenasche in einer ökologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Das Nutzungsrecht der Wahlgrabstätte liegt bei mindestens 30 Jahren und kann auf Wunsch für bis zu 50 Jahre verlängert werden. Ein Erwerb bereits zu Lebzeiten bzw. Verlängerungen nach Ablauf des Nutzungsrechts sind möglich.

Gebühren für Baumwahlgrab:
Grabstätte für 30 Jahre 954,00 € + Beisetzung 152,00 € = insgesamt 1.106,00 €

BesonderheitenEine herkömmliche Grabpflege ist für den Bestattungshain ausgeschlossen. Der Bereich wird von der Friedhofsverwaltung nur extensiv gepflegt. Um den naturnahen Charakter zu bewahren, werden auch keine Wege und befestigten Flächen angelegt. Namensschilder der Verstorbenen können auf Wunsch nach Vorgabe der Friedhofsverwaltung an einer gemeinschaftlichen Gedenkstätte angebracht werden. Hier ist auch das Ablegen von Grabschmuck möglich.

ein Baum im Friedwald
© Thorsten Hübner

Umfang des Angebots:
Kommunalfriedhof Pelkum

Die Grabfläche auf der historischen Grabstätte Schulze-Pelkum ist abwechslungsreich bepflanzt und wird dauerhaft durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. Für die Angehörigen entfällt die Pflicht zur Pflege der Grabstätte. Ebenso ist die Grabstätte für Menschen gedacht, die keine Angehörigen mehr haben und trotzdem eine gepflegte, verschieden bepflanzte Grabstätte gewährleistet haben möchten. Die Namensnennung kann nach Vorgabe der Friedhofsverwaltung auf der historischen Sandsteineinfassung erfolgen.

Gebühren:
Grabstätte für 20 Jahre: 1.157,00 € + Beisetzung 152,00 € = insgesamt: 1.309,00 €

Pflegefreies Urnengemeinschaftsgrabfeld

Umfang des Angebots:
Friedhöfe Birkenallee, Pelkum, Südenfriedhof und Zentralfriedhof                                   

Bei diesem Angebot handelt es sich um Urnenwahlgräber, die in einem besonderen Grabfeld in mehreren Gruppen um jeweils einen gemeinschaftlichen Gedenkstein angeordnet und mit ansprechenden Staudenbeeten gestaltet werden. Einrichtung und Pflege dieser Anlage einschl. der Grabbeete obliegen der Friedhofsverwaltung. Die gemeinschaftlichen Gedenksteine können auf Wunsch der Angehörigen mit dem Vor- und Zunamen, sowie dem Geburts- und Sterbejahr der/des Verstorbenen gekennzeichnet werden.

Das Nutzungsrecht der Grabstätte liegt bei mindestens 20 Jahren und kann auch für längere Zeit erworben werden. Ein Erwerb bereits zu Lebzeiten bzw. Verlängerungen nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind möglich.

Gebühren:
Grabstätte für 20 Jahre: 1.157,00 € + Beisetzung 152,00 € = insgesamt: 1.309,00 €  

Besonderheiten:
Wegen der Wachstumszeit darf Grabschmuck oder ähnliches nur in der Zeit vom 20. Oktober bis 31. März aufgestellt werden.

Gemeinschaftsgrabfeld Birkenallee
© Andreas Nowak, Bauverwaltungsamt

Umfang des Angebotes:
auf allen städtischen Friedhöfen mit Ausnahme Friedhof Wiescherhöfen

Urnenreihengräber sind in Reihen angelegte Einzelgrabstätten, die erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Urne abgegeben werden.
Die Ruhezeit und das Nutzungsrecht für die Grabstätte liegen bei 20 Jahren. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden; das Grab wird eingeebnet. 
Bitte beachten Sie, dass Sie das Grab spätestens zum 1. Jahrestag des Todes von einem anerkannten Steinmetzbetrieb angelegt haben müssen.

Gebühren Urnenreihengrab mit Pflanzbeet:
Grabstätte 20 Jahre 742,00 € + Beisetzung 152,00 € = Insgesamt 894,00 €

Urnenwahlgrabstätten mit Pflanzbeet zur individuellen Gestaltung

Umfang des Angebotes:
Urnenwahlgräber können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gräber gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung ausgewählt werden. Sie werden als ein- oder mehrstellige Urnenwahlgräber ausgegeben.

Das Nutzungsrecht der Grabstätte liegt bei mindestens 20 Jahren und kann auf Wunsch für bis zu 30 Jahre erworben werden. Ein Erwerb bereits zu Lebzeiten bzw. Verlängerungen nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind möglich. Im Falle einer weiteren Beisetzung ist es mindestens für die Dauer der Ruhefrist des/der zu Bestattenden nachzuerwerben.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Grab spätestens zum 1. Jahrestag des Todes von einem anerkannten Steinmetzbetrieb angelegt haben müssen.

Gebühren Urnenwahlgrab mit Pflanzbeet:
Zwei Grabstellen 20 Jahre 1.484,00 € + Beisetzung je Urne 152,00 € = insgesamt 1.636,00 €

Besonderheiten:
Die gärtnerische Pflege der Grabstätten erfolgt individuell durch den Nutzer oder durch von ihm beauftragte private Gärtnereien.
Bei Erwerb einer Urnenwahlgrabstätte zu Lebzeiten besteht die Verpflichtung, die Urnenwahlgrabstätte unmittelbar nach Verleihung des Nutzungsrechts anzulegen und zu pflegen.

© Stadt Hamm

Umfang des Angebotes:
auf allen städtischen Friedhöfen mit Ausnahme Friedhof Weetfeld und Friedhof Wiescherhöfen

Das Angebot der Urnenrasengräber als besondere Form der Bestattung richtet sich an einen Personenkreis, für den die Pflege der Grabstelle durch Angehörige oder durch Beauftragung an eine private Gärtnerei nicht in Frage kommt. Sie werden als Reihen- oder Wahlgrabstellen ausgegeben. Rasengräber sind mit einer liegenden Gedenktafel zu versehen, die an den Verstorbenen erinnert. Das Nutzungsrecht der Rasengrabstätten beträgt 20 Jahre.

Gebühren Urnenrasengrab:
Grabstätte 20 Jahre 724,00 € + Beisetzung 152,00 € = insgesamt: 876,00 €

Besonderheiten:

Rasengräber werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Wegen der notwendigen Rasenpflege darf Grabschmuck nur in der Zeit vom 20. Oktober bis 31. März aufgestellt werden.

© Stadt Hamm

Umfang des Angebotes:
Urnenstelen auf dem Südenfriedhof, Friedhof Pelkum, Friedhof Herringen-Nord, Zentralfriedhof Bockum-Hövel, Friedhof Dasbeck, Friedhof Wiescherhöfen und Urnenkammern im Urnenhain auf dem Friedhof Pelkum.

Urnenstelen und Urnenkammern werden als Urnenwahlgrabstätten angeboten.

Das Nutzungsrecht der Grabstätte liegt bei mindestens 20 Jahren und kann auch für längere Zeit erworben werden. Ein Erwerb bereits zu Lebzeiten bzw. Verlängerungen nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind möglich. Im Falle einer weiteren Beisetzung ist es mindestens für die Dauer der Ruhefrist des/der zu Bestattenden nachzuerwerben.

Gebühren:
Urnennische für 2 Urnen 1.198,00 € + Beisetzung 152,00 € = insgesamt 1.350,00 €
 

Urnenkammern im Urnenhain auf dem Friedhof Pelkum und Birkenallee

Urnenkammern stehen in einem als Urnenhain gestalteten besonderen Grabfeld für die Beisetzung von ein oder zwei Urnen zur Verfügung. Das Grabfeld wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt.

Gebühren:
Urnenkammer für 2 Urnen 1.323,00 € + Beisetzung 152,00 € = insgesamt 1.475,00 €

Besonderheiten:
Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Die Rasenflächen dürfen nicht betreten werden. Grabschmuck (Blumen, Grablichter) darf nur an zentralen Stellen abgelegt werden.

Kolumbarium (Urnenstelen) auf dem kath. Friedhof Herringen
© Thorsten Hübner

Umfang des Angebotes:
Friedhof Birkenallee, Friedhof Pelkum, Parkfriedhof Herringen, Zentralfriedhof Bockum-Hövel, Friedhof Dasbeck und Sundern

Anonyme Urnengräber sind Reihengrabstätten, deren genaue Lage auf einem Rasenfeld nicht gekennzeichnet wird und auch nicht ausgesucht werden kann.
Einzelne Grabmale sind nicht möglich. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre.

Gebühren für anonyme Urnengräber:
Urnenreihengrabstätte 20 Jahre 680,00 € + Beisetzung 152,00 € = insgesamt 832,00 €

Besonderheiten:
Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Die Rasenflächen dürfen nicht betreten werden. Grabschmuck (Blumen, Grablichter) darf nur an zentralen Stellen abgelegt werden.

© Stadt Hamm

Erdbestattungen

Erd-Reihengräber mit Pflanzbeet

Umfang des Angebotes: Auf allen Kommunalfriedhöfen.
Ausnahmen: Auf dem Kommunalfriedhof Wiescherhöfen werden keine neuen Reihen- oder Wahlgrabstätten für Sargbestattungen mehr angeboten. Auf den Kommunalfriedhöfen Bockum und Hövel werden nur Wahlgrabstätten für Sargbestattungen angeboten.

Reihengräber sind in Reihen angelegte Einzelgrabstätten, in denen jeweils nur ein Sarg bestattet werden kann. Die Grabstätten werden im Todesfall der Reihe nach vergeben und können nicht ausgewählt werden.

Die Ruhefrist für die Grabstätte beträgt regelmäßig 25 Jahre (für einige Friedhöfe bzw. Friedhofsteile gelten 30 bzw. 50 Jahre). Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden; das Grab wird eingeebnet.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Grab spätestens zum 1. Jahrestag des Todes von einem anerkannten Steinmetzbetrieb angelegt haben müssen.

Gebühren Erdreihengrab mit Pflanzbeet:
Grabstätte 25 Jahre 877,00 € + Bestattung 675,00 € = insgesamt 1.552,00 €

Erd-Wahlgräber mit Pflanzbeet

Wahlgräber können von den Angehörigen der Verstorbenen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gräber im Benehmen mit der Friedhofsverwaltung ausgewählt werden. Sie werden als ein- oder mehrstellige Wahlgräber ausgegeben.

Das Nutzungsrecht der Grabstätte liegt bei mindestens 30 Jahren und kann auf Wunsch für bis zu 50 Jahre erworben werden (auf einem Teil des Friedhofs Bockum beträgt es generell 50 Jahre). Ein Erwerb bereits zu Lebzeiten bzw. Verlängerungen nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind möglich. Im Falle einer weiteren Bestattung ist es mindestens für die Dauer der Ruhefrist des/der zu Bestattenden nachzuerwerben.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Grab spätestens zum 1. Jahrestag des Todes von einem anerkannten Steinmetzbetrieb
angelegt haben müssen.

Gebühren Erdwahlgrab mit Pflanzbeet:
Zwei Grabstellen 30 Jahre 2.200,00 € + Bestattung je Sarg 800,00 € = insgesamt 3.000,00 €

Besonderheit:
Die gärtnerische Pflege der Grabstätten erfolgt individuell durch den Nutzer oder durch von ihm beauftragte private Gärtnereien. Ein Teil der Wahlgräber unterliegt besonderen Gestaltungsvorschriften. Bei Erwerb einer Wahlgrabstätte zu Lebzeiten besteht die Verpflichtung, die Wahlgrabstätte unmittelbar nach Verleihung des Nutzungsrechts anzulegen und zu pflegen.

© Achim Bohr, StA 60

Umfang des Angebotes:
Friedhof Birkenallee, Friedhof Pelkum, Parkfriedhof Herringen, Zentralfriedhof Bockum-Hövel, Friedhof Dasbeck und Friedhof Sundern

Reihen- und Wahlgräber für Erdbestattungen müssen auf diesen besonderen Grabfeldern mit einer Vollabdeckung durch einen anerkannten Steinmetzbetrieb versehen werden. Die gesamte Grabfläche ist dann zu 100 % abgedeckt.
Der Pflegeaufwand wird für die Angehörigen hierdurch erheblich erleichtert. Für die Vollabdeckung müssen geeignete Natursteine verwendet werden. Die Steinmetze beraten Sie.

Gebühren Reihengrab:
Grabstätte 25 Jahre 877,00 € + Bestattung 675,00 € = insgesamt 1.552,00 €

Gebühren zweistelliges Wahlgrab:
Zwei Grabstellen 30 Jahre 2.200,00 €  + Bestattung je Sarg 800,00 € = insgesamt 3.000,00 €

© Stadt Hamm

Umfang des Angebotes:
Friedhof Birkenallee, Friedhof Pelkum, Parkfriedhof Herringen, Zentralfriedhof Bockum-Hövel, Friedhof  Dasbeck, Friedhof Weetfeld (nur Wahlgrabstätten)

Das Angebot der Rasengräber als besondere Form der Bestattung richtet sich an einen Personenkreis, für den eine Feuerbestattung nicht in Frage kommt und dem darüber hinaus die Pflege der Grabstelle durch Angehörige oder durch Beauftragung an eine private Gärtnerei nicht möglich ist. Sie werden als Reihen- oder Wahlgrabstellen im Rasen ausgegeben. Bitte beachten Sie, dass keine Wege oder befestigte Flächen im Rasenfeld existieren.

Alle Grabstellen, auch die unbelegten Rasengräber, sind mit einer liegenden Gedenktafel (50 x 40 cm) zu versehen. Das Nutzungsrecht der Rasengrabstätten beträgt für Reihengräber 25 Jahre und für Wahlgräber mindestens 30 Jahre.

Gebühren Reihenrasengrab:
Grabstätte 25 Jahre 991,00 €  + Bestattung 675,00 €  = insgesamt 1.666,00 €

Gebühren zweistelliges Wahlrasengrab:
Zwei Grabstellen 30 Jahre   2.800,00 € + Bestattung je Sarg 800,00 € = insgesamt 3.600,00 €

Besonderheiten bei Rasengräbern:
Rasengräber werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Wegen der notwendigen Rasenpflege darf Grabschmuck nur in der Zeit vom 20. Oktober bis 31. März aufgestellt werden.
Die Gedenktafeln liegen im Verantwortungsbereich der Angehörigen.

Urnengräber mit Gedenktafel im Rasen auf dem Kommunalfriedhof Pelkum
© Thorsten Hübner

Umfang des Angebotes:
Friedhof Birkenallee, Parkfriedhof Herringen, Zentralfriedhof Bockum-Hövel, Friedhof Dasbeck

Anonyme Erdgräber sind Reihengrabstätten, deren genaue Lage auf einem Rasenfeld nicht gekennzeichnet wird und auch nicht ausgesucht werden kann.
Einzelne Grabmale sind nicht möglich. Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre.

Gebühren für anonyme Gräber:
Grabstätte 25 Jahre   950,00 € + Bestattung 675,00 €  = insgesamt 1.625,00 €

Besonderheiten:
Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Die Rasenflächen dürfen nicht betreten werden.
Grabschmuck (Blumen, Grablichter) darf nur an zentralen Stellen abgelegt werden.

© Stadt Hamm

Besondere Grabarten

Am 01.10.2015 wurde auf dem Friedhof Birkenallee in Hamm Deutschlands erstes Hindu-Grabfeld eingeweiht. 

Auf einer Fläche von rund 1.900 Quadratmetern ist im südlichen Teil des größten Friedhofs in Hamm das neue Grabfeld für Hindus entstanden. Das Grabfeld besteht aus acht Wegeachsen, die entsprechend dem hinduistischen Symbol "Rad des Dharma", was für die hinduistische Ethik, Moral und Gerechtigkeit steht, angeordnet sind. Die acht Einzelflächen bieten zunächst Platz für rund 500 Urnengräber, langfristig können aber bis zu 2.000 Urnengräber Platz finden.

Gebührenbeispiele finden sich bei den verschiedenen Grabarten.

© Markus Klüppel

Auf dem Parkfriedhof in Herringen werden seit 1994 in einem besonderen Friedhofsbereich Grabstätten für Angehörige des muslimischen Glaubens vorgehalten. Auf der ausgewählten Fläche haben noch niemals zuvor Bestattungen stattgefunden. Die Lage der Grabstätten stellt sicher, dass die Gesichter der Verstorbenen nach der Bestattung nach Mekka weisen. Die Anmeldung einer Bestattung sowie alle weiteren Formalitäten übernimmt in der Regel das von den Angehörigen beauftragte Bestattungsunternehmen. 

In Abstimmung mit dem Integrationsrat wurden im Rahmen der Neufassung der Friedhofssatzung bereits 2007 die Besonderheiten muslimischer Bestattungen berücksichtigt. Sarglose Bestattungen, Transport des Leichnams auf dem Friedhof in einem geeigneten geschlossenen Behältnis und Herablassen in das Grab durch die Trauergemeinde sind auf Wunsch möglich. Nähere Auskünfte, insbesondere zur Durchführung einer sarglosen Bestattung, erteilt Ihre Friedhofsverwaltung.

Grabarten und Ruhezeiten:
Innerhalb des muslimischen Grabfeldes können Erdbestattungen in Frühchen- und Kindergräbern oder Wahlgrabstätten
erfolgen. Wahlgrabstätten können schon zu Lebzeiten und mit einem Nutzungsrecht von bis zu 50 Jahren erworben werden.
Weitere Verlängerungen der Wahlgräber sind möglich. Nach Ablauf der Ruhefrist/Nutzungsdauer werden die Grabstätten
eingeebnet. Eine Wiederbelegung ist grundsätzlich möglich. Die Gebeine der Verstorbenen verbleiben auf Dauer in der Grabstätte. Als Gebühren werden die Bestattungsgebühr und die Grabnutzungsgebühr für das erworbene Nutzungsrecht an der Grabstelle berechnet.

Gebühren Kindergrab:
Grabstätte für 15 Jahre 263,00 € + Bestattung 209,00 € = insgesamt 472,00 €

Gebühren Erdwahlgrab:
Grabstätte für 30 Jahre 1.100,00 € + Bestattung 800,00 € = insgesamt 1.900,00 €

Bitte beachten Sie, dass Sie das Grab spätestens zum 1. Jahrestag des Todes von einem anerkannten Steinmetzbetrieb angelegt haben müssen.

© Achim Bohr, StA 60

Umfang des Angebotes:
auf allen städtischen Friedhöfen

Kindergräber für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr sind in der Reihe angelegte Einzelgrabstätten, in denen jeweils nur ein Sarg bestattet werden kann. Die Ruhefrist beträgt regelmäßig 15 Jahre. Für einige Friedhöfe bzw. Friedhofsteile gelten abweichende Ruhezeiten.

Gebühren für Kindergräber:
Kinderreihengrab 15 Jahre 263,00 € + Bestattung 209,00 € = insgesamt 472,00 €

© Stadt Hamm

Grabfeld für totgeborene Kinder und Fehlgeburten

Umfang des Angebotes:
Friedhof Birkenallee und islamischer Teil Parkfriedhof.

Auf Wunsch der Eltern bzw. eines Elternteils können Tot- und Fehlgeburten unter 500 g sowie Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen auf einem besonderen Grabfeld beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt 5 Jahre.

2001 wurde in Hamm das erste Grabfeld für verstorbene Früh- oder Fehlgeburten („Sternenkinder“) auf dem Kommunalfriedhof Birkenallee eröffnet. Die Initiative zu diesem Feld ging damals von den vier Krankenhäusern in Hamm, der Krankenhausseelsorge, den Bestattern und der Stadt aus. In den vergangenen Wochen und Monaten wurde das Grabfeld nun erstmals nach 15 Jahren neu gestaltet und am 12. Mai (wieder) öffentlich eingeweiht.

Neben den bestehenden Gedenksteinen wurde ein neuer Gedenkstein errichtet, auf dem erstmalig die Namen der im Rasen bestatteten Sternenkinder angebracht werden können. Zudem gibt es neue Wegeverbindungen und auf Wunsch vieler Eltern eine gestaltete Platzfläche, auf der Blumen oder Kerzen niedergelegt werden können.

Gebühren:
Tot- und Fehlgeburten 5 Jahre 17,00 € + Bestattung 152,00 € = insgesamt 169,00 €

Sternenkinder-Gedenkstein auf dem Kommunalfriedhof an der Birkenallee
© Thorsten Hübner

Kontakt

Friedhöfe

Herr Klüppel

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4736
Fax: 02381 17-104736
E-Mail-Adresse