Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle der Stadt Hamm ist die zuständige Behörde in Angelegenheiten der gesetzlichen Betreuung.
Gesetzliche Betreuung
Das Betreuungsgericht bestellt eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer, wenn nachstehende Voraussetzungen vorliegen:
- Eine volljährige Person kann ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht eigenständig besorgen.
- Ursache dafür ist eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung.
- Die Bestellung eines Betreuers ist nur dann erforderlich, wenn keine andere Hilfe vorhanden ist bzw. in Anspruch genommen werden kann, um die betroffene Person bei ihren Schwierigkeiten zu unterstützen.
Auch eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht kann eine Betreuung vermeiden.
Ist die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erforderlich, wird der/die Betreuer/in für die Aufgabenkreise bestellt, in denen rechtliche Angelegenheiten des/der Betroffenen zu regeln sind (z. B.: Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge).
Als Betreuer kommen ehrenamtlich tätige Einzelpersonen wie Verwandte, nahe Angehörige und Bekannte oder Berufsbetreuer, also freiberufliche Betreuer und Vereinsbetreuer in Frage.
Die Einrichtung einer ehrenamtlichen Betreuung ist vorrangig vor einer Berufsbetreuung.
Gut zu wissen
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre rechtlichen Angelegenheiten für Sie zu besorgen.
In der Vollmacht legen Sie im Einzelnen fest, in welchen Bereichen Ihr Bevollmächtigter Entscheidungen treffen kann, wie z. B.:
- Gesundheitssorge
- Behördenangelegenheiten
- Vermögensangelegenheiten
- Aufenthaltsbestimmung
- Wohnungsangelegenheiten
- Post
Ihr Bevollmächtigter handelt mit der von Ihnen ausgestellten Vollmacht nur, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Betreuungsverfügung
Was können Sie tun, wenn eine Vorsorgevollmacht für Sie nicht in Betracht kommt?
Für diesen Fall können Sie in einer Betreuungsverfügung Ihre Wünsche für den Betreuungsfall festlegen:
- Wer Ihr Betreuer werden soll
- Wer auf keinen Fall Ihr Betreuer werden soll
- Wie Ihr Betreuer Ihre Angelegenheiten im Einzelnen wahrnehmen soll (z.B. Versorgung im Pflegefall, Auswahl des Altenheims)
Wird eine gesetzliche Betreuung erforderlich, so ist das Betreuungsgericht an Ihre Betreuungsverfügung gebunden.
Der gesetzliche Betreuer erhält die erforderliche Vertretungsmacht durch die gerichtliche Bestellung und unterliegt der gerichtlichen Kontrolle.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit fest, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden wollen.
Vor Erstellung einer Patientenverfügung sollten Sie sich daher ausführlich mit diesem Thema beschäftigen und das Gespräch mit Ihren Angehörigen, Ihrem nahen sozialen Umfeld und Ihrem Hausarzt nicht scheuen.
Eine von Ihnen klar formulierte Patientenverfügung ist für den behandelnden Arzt, Ihren Betreuer oder Ihren Bevollmächtigten bindend.
Ansprechpartnerinnen der Betreuungsstelle
Frau Gerths
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Trockel
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Neugebauer
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Schallbruch
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Lenz
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Schick
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen und zu den Vorsorgeinstrumenten finden Sie Ansprechpartner und Unterstützung bei der Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen:
Ansprechpartner: Heike Ripsam
Sternstraße 4
59065 Hamm
Fon: 02381 377250
Fon: 02381 377249
Fax: 02381 377251
E-Mail-Kontakt
Internet
Stadthausstraße 2
59065 Hamm
Fon: 02381 92451-0
Fon: 02381 92451-17
E-Mail-Kontakt
Internet
Viele Probleme lassen sich durch andere Hilfen lösen. Ansprechpartner/innen bei der Stadt Hamm finden Sie unter anderem bei folgenden Stellen:
Downloads
- Leitfaden Werdenfelser Weg in Hamm (PDF, 2 MB)