Das Bildungs- und Teilhabepaket
Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2011 die sogenannte Hartz-IV-Reform beschlossen. Diese Reform beinhaltet u. a. auch das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind:
- Übernahme der Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten
- Übernahme der Kosten für Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten
- Übernahme der Kosten für eine außerschulische Lernförderung
- Bezuschussung der Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Bezuschussung der Kosten für den Schulbedarf
- Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung in Einzelfällen
Gut zu wissen

Wer hat Anspruch?
Antragsberechtigt sind alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 18 bzw. 25 Jahren, die folgende Leistungen beziehen:
- Leistungen vom Kommunalen Jobcenter nach dem SGB II (Hartz IV)
- Leistungen nach dem SGB XII vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
- Wohngeld vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
- Kinderzuschlag von der Familienkasse
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Personenkreis des § 2 und 3 AsylbLG)
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Sofern Sie Leistungen vom Kommunalen Jobcenter erhalten, können Sie den Antrag dort bei Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter stellen.
Erhalten Sie Leistungen vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, von der Familienkasse oder dem Amt für Soziale Integration ist der Antrag im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm zu stellen.
Ab wann kann der Anspruch bestehen?
Das Bildungspaket trat am 30.03.2011 in Kraft und wurde rückwirkend zum 01.01.2011 wirksam.
Für Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger ist eine Rückwirkung des Antrags für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten möglich, sofern Sie Nachweise über tatsächlich entstandene Kosten vorlegen können.
Die Leistungen werden in der Regel vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Umsetzung in der Stadt Hamm = YouCardHamm
Mit der Bewilligung wird die YouCardHamm ausgestellt.
Die YouCardHamm ist eine einfache und praktische Lösung der Stadt Hamm, um die bewilligten Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Die bewilligten Leistungen werden direkt an den Leistungsanbieter ausgezahlt.
Die Leistung Schulbedarf wird an die Antragsteller ausgezahlt.
Für die Kostenübernahme der Lernförderung und der Schülerbeförderung gilt in der Stadt Hamm ein gesondertes Antragsverfahren.
Weitere Informationen zur YouCardHamm
Antragsformulare
Die Antragsformulare stehen im Internet (siehe unten) zur Verfügung oder sind im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, dem Kommunalen Jobcenter sowie in den Bürgerämtern erhältlich.
Vollständig ausgefüllte Anträge können dort ebenfalls eingereicht werden.
Der Allgemeinantrag ist für folgende Leistungsarten auszufüllen:
Mehraufwand an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, eintägige Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Schulbedarf.
Ansprechpartner
Sofern Sie Leistungen vom Kommunalen Jobcenter erhalten, stehen Ihnen gerne die dortigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zur Verfügung.
Bei Bezug von Leistungen nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag wenden Sie sich bitte hinsichtlich der Antragstellung an die unten aufgeführten Sachbearbeiter/innen des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege.
Buchstabenbereich | Sachbearbeiterin | Telefon | ||
A - C | NN | 17-6646 | ||
D - I | Frau Muminovic | 17-6645 | ||
J - M | Frau Tuschewitzki | 17-6641 | ||
N - So | Frau Bußmann | 17-6643 | ||
Sp - Z | Frau Froehlich | 17-6642 |
Koordination und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in der Stadt Hamm:
Frau Walter
Frau Talmann
Sprechzeiten
Montag, Mittwoch, Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und Mittwoch 14:00 Uhr - 15:30 Uhr geöffnet
Dienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung
Downloads
Allgemeine Infos
- Broschüre zum Bildungspaket (PDF, 4 MB)
- Flyer Bildung und Teilhabe für die Kleinsten (PDF, 2 MB)
- Flyer Bildungsbegleitung in der Stadt Hamm (PDF, 1 MB)
Allgemeinantrag Bildung und Teilhabe (incl. YouCardHamm)
- Informationen zum Allgemeinantrag (PDF, 130 KB)
- Antragsvordruck Allgemeinantrag (PDF, 193 KB)
Übernahme der Kosten für außerschulische Lernförderung
- Informationen zur Lernförderung (PDF, 28 KB)
Zuständigkeiten
Koordination und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets
Frau Walter
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Koordination und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets
Frau Talmann
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich A - C
NN
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich D - I
Frau Muminovic
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich J - M
Frau Tuschewitzki
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich N - So
Frau Bußmann
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Sp - Z
Frau Froehlich
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse