Vergnügungstättenkonzept

Nach der Novellierung der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten (Spielverordnung) vom 28.09 2006 hatte die Zahl der Konzessionen für Spielhallen in den Folgejahren stetig zugenommen. Da dieser Trend auch an der Stadt Hamm nicht spurlos vorbei gegangen ist und die Dichte im Stadtgebiet immer mehr zunahm, sah sich die Stadt Hamm im Jahr 2009 dazu veranlasst, einen Steuerungsrahmen für die Ansiedelung von Vergnügungsstätten zu entwickeln. Mit der Untersuchung der bestehenden Vergnügungsstätten und der Erarbeitung eines Steuerungskonzeptes wurde das Kölner Ingenieurbüro für Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln beauftragt. Dieses sogenannte „Vergnügungsstättenkonzept“ wurde am 18.05.2010 vom Rat der Stadt Hamm als offizielle Handlungsleitlinie beschlossen. Das Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten entfaltet allerdings unmittelbar keinerlei Rechtswirkung und hat alleinstehend demnach keine normative Auswirkung auf die materielle Zulässigkeit von entsprechenden Nutzungen. Es bildet aber „die“ Abwägungsgrundlage für die planungsrechtliche Umsetzung der Handlungsleitlinie.

Das Steuerungskonzept setzt sich inhaltlich mit den Auswirkungen von Vergnügungsstätten im Allgemeinen und von Spielhallen im Besonderen auseinander. Es untersucht in seinem Schwerpunkt die städtebaulichen Auswirkungen von „kerngebietstypischen“ Spielhallen und entwickelt Leitsätze im Umgang mit zukünftigen Ansiedlungsvorhaben. Das Kernstück der Handlungsempfehlungen bilden Entwicklungskonzepte für die Innenstadt und für das weitere Stadtgebiet, bei denen räumliche Bereiche definiert werden, in den Vergnügungsstätten (u.a. Spielhallen u. Wettbüros) nach bestimmten planungsrechtlichen Kriterien zugelassen werden können. Für alle übrigen Siedlungsbereiche soll eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten unterbunden werden.

Die Stadt Hamm übernahm mit diesem Steuerungskonzept im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle. Inzwischen sind seitdem einige Bebauungspläne in der Stadt Hamm aufgestellt und rechtskräftig geworden, wodurch die Ansiedelung der Vergnügungsstätten geregelt werden kann. Somit hat das Steuerungskonzept bisher seine Bewährungsprobe mit Erfolg bestanden. Das Gutachten steht auf dieser Seite in vier Teilabschnitten als Download zur Verfügung.

Weitere Regelungen für die Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros sind gewerberechtlich im aktuellen Glücksspielstaatsvertrag von 2012 und der Glücksspielverordnung des Landes Nordrhein – Westfalen definiert.

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