Erneuerbare Energien

Die Stadt Hamm hat sich zum Ziel gesetzt, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auf kommunaler Ebene zu leisten. Der Einsatz regenerativer Energieträger gewinnt neben Gründen des Klimaschutzes auch zunehmend aus geopolitischer und ökonomischer Sicht an Relevanz. Ziel ist es, bei der Strom- und Wärmeversorgung eine Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu erzielen. Dazu soll nicht nur der Anteil regenerativer Energien am Strommix in der Stadt Hamm deutlich ausgebaut werden, sondern auch die regenerativen Erzeugungskapazitäten auf dem Gebiet der Stadt Hamm. Derzeit sind mengenmäßig insbesondere die Nutzung von Solarenergie aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Windenergie aus Windenergieanlagen (WEA) als Formen der Energieerzeugung attraktiv. Um weitere Potenziale der Solarenergie nutzbar zu machen, gibt es neben dem Bau von PV-Anlagen auf Dachflächen auch die Möglichkeit, Freiflächen-PV-Anlagen zu installieren.

Freiflächen-PV-Anlagen und WEA weisen jeweils unterschiedliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen in Bezug auf die Planung auf. Zu berücksichtigen sind die unterschiedlichen Genehmigungsverfahren, die Auswirkungen auf die Landschaft, die erforderliche Flächeninanspruchnahme sowie die Akzeptanz durch die Bürger:innen. Planungsrechtliche Grundlagen wie das Baugesetzbuch (BauGB), der Landesentwicklungsplan (LEP) NRW und der Regionalplan Ruhr geben für Hamm die Rahmenbedingungen für die Flächennutzung zur Erzeugung von Wind- und Solarenergie vor.

Unter nachfolgendem Link steht ein Übersichtsdokument zu aktuellen planungsrechtlichen Grundlagen und Sachständen für WEA und Freiflächen-PV-Anlagen zum Download bereit. Aufgrund der sich dynamisch entwickelnden Rahmenbedingungen wird dieses anlassbezogen aktualisiert.

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Gesamtstädtische Planung und Stadtteilentwicklung

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