Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter, voller Erwerbsminderung
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit werden nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.
Wer kann Leistungen erhalten?
- Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die die Regelaltersgrenze erreicht haben
- oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (diese Prüfung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger)
Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.
Keinen Anspruch auf Leistungen haben
- Personen, die nur vorübergehend voll erwerbsgemindert sind; hier besteht evtl. ein Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach
dem 3. Kapitel des SGB XII, - Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 EUR (je Kind bzw. Eltern gemeinsam) übersteigt,
- Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,
- ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Gut zu wissen

In welcher Höhe kann man Grundsicherung bekommen?
Der Bedarf umfasst
- den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz des Haushaltsvorstandes nach dem SGB XII
- die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
(bei Mehrpersonenhaushalten jeweils anteilig),
- ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und
- ggfs. anfallende Mehrbedarfe (z.B.: bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G oder aG oder bei Notwendigkeit einer kostenaufwendigen Ernährung).
Wo stellt man den Antrag?
Der Antrag kann im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Sachgebiet Grundsicherungsleistungen, gestellt werden.
Lebt man in einer Einrichtung, sollte der Antrag an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung geschickt werden, in deren Bereich man vor dem Einzug in die Einrichtung gewohnt hat.
Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung nehmen den Antrag ebenfalls entgegen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis (ggfls. bei Ausländern mit Aufenthaltstitel)
- Schwerbehindertenausweis -falls vorhanden-
- Beleg über dauerhafte Erwerbsunfähigkeit / Rentenbezug
- Mietvertrag/Nachweis über Miethöhe
- Einkommensnachweise wie z.B.:
aktueller Rentenbescheid, Wohngeldbescheid, bei Trennung/'Scheidung: Nachweise über Unterhaltszahlunge, Erwerbseinkommen - Vermögensnachweise (z.B. Kontoguthaben, Sparbücher, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen, KFZ, Haus- und Grundbesitz)
- Nachweis über Private Versicherungen
Welche Unterlagen und Nachweise in der persönlichen Situation erforderlich sind, sollte jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeiter/-innen des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege abgeklärt werden.
Haben Sie noch Fragen?
Dann können Sie sich persönlich oder telefonisch an die Stadt Hamm, Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Westentor 1 - 3, 59065 Hamm, unter den unten stehenden Telefonnummern melden.
Rechtsgrundlagen
Zuständigkeiten
Buchstabenbereich A - Bier
Frau Hake
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Bies - Dieb
Herr Sahmel
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Diec - Frei
Frau Fischer
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Frej - Helm
Herr Pap
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Heln - Kauf
Herr Pennekamp
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Kaug - Krup
Frau Pietzko
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Kruq - Matt
Frau Orlowski
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Matu - Noe
Herr Ufermann
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Nof - Rog
Frau Hennenberg
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Roh - Sh
Frau Paetschke
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Si - Urn
Frau Paetschke
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Uro - Z
Frau Weckermann
Westentor
1 - 3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse