Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter, voller Erwerbsminderung

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit werden nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.
 

Wer kann Leistungen erhalten?

  • Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die die Regelaltersgrenze erreicht haben
  • oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (diese Prüfung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger)

Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.  aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.
 

Keinen Anspruch auf Leistungen haben

  • Personen, die nur vorübergehend voll erwerbsgemindert sind; hier besteht evtl. ein Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach
    dem 3. Kapitel des SGB XII,
  • Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 EUR (je Kind bzw. Eltern gemeinsam) übersteigt, 
  • Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,
  • ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Gut zu wissen

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Der Bedarf umfasst

  • den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz des Haushaltsvorstandes nach dem SGB XII
  • die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
    (bei Mehrpersonenhaushalten jeweils anteilig),
  • ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und
  • ggfs. anfallende Mehrbedarfe (z.B.: bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G oder aG oder bei Notwendigkeit einer kostenaufwendigen Ernährung).

Der Antrag kann im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Sachgebiet Grundsicherungsleistungen, gestellt werden.

Lebt man in einer Einrichtung, sollte der Antrag an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung geschickt werden, in deren Bereich man vor dem Einzug in die Einrichtung gewohnt hat.

Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung nehmen den Antrag ebenfalls entgegen.

  • Personalausweis (ggfls. bei Ausländern mit Aufenthaltstitel)
  • Schwerbehindertenausweis -falls vorhanden-
  • Beleg über dauerhafte Erwerbsunfähigkeit / Rentenbezug
  • Mietvertrag/Nachweis über Miethöhe
  • Einkommensnachweise wie z.B.:
    aktueller Rentenbescheid, Wohngeldbescheid, bei Trennung/'Scheidung: Nachweise über Unterhaltszahlunge, Erwerbseinkommen
  • Vermögensnachweise (z.B. Kontoguthaben, Sparbücher, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen, KFZ, Haus- und Grundbesitz)
  • Nachweis über Private Versicherungen

Welche Unterlagen und Nachweise in der persönlichen Situation erforderlich sind, sollte jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeiter/-innen des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege abgeklärt werden.

Dann können Sie sich persönlich oder telefonisch an die Stadt Hamm, Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Westentor 1 - 3, 59065 Hamm, unter den unten stehenden Telefonnummern melden. 

Zuständigkeiten

Buchstabenbereich A - Bilb

Grundsicherung im Alter

Frau Hake

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6681
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Bilc - Dierk

Grundsicherung im Alter

Herr Sahmel

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6654
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Dierl - Gero

Grundsicherung im Alter

Herr Radke

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6797
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Gep - Hog

Grundsicherung im Alter

Herr Pap

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6791
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Hoh - Kh

Grundsicherung im Alter

Herr Pennekamp

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6792
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Ki - Langem

Grundsicherung im Alter

Frau Urban

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6793
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Langen - Mir

Grundsicherung im Alter

Frau Orlowski

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6651
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Mis- Pas

Grundsicherung im Alter

Herr Ufermann

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6752
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Pat - Rost

Grundsicherung im Alter

N. N.

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6798
Fax: 02381 17-2947

Buchstabenbereich Rosu - Sieg

Grundsicherung im Alter

Frau Paetschke

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6795
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Sieh - Ur

Grundsicherung im Alter

Frau Wiesemeier

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6623
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Us - Z

Grundsicherung im Alter

Frau Weckermann

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6790
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

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