Kontenklärung

Allgemeines

Die meisten Versicherten möchten vor Ihrem Rentenantrag wissen, mit welchem Rentenbetrag sie zukünftig rechnen können. Durch eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in den letzten Jahren hat sich die Rentenhöhe immer wieder geändert, sei es durch Kürzungen bei der Anrechnung von Ausbildungszeiten oder durch einen höhere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten.

Bevor eine Rente durch den Rententräger berechnet werden kann, muss das jeweilige Versicherungskonto vollständig geklärt sein. Wegen der vielen Rechtsänderungen können auch früher bereits geklärte Versicherungskonten einer erneuten Aufbereitung bedürfen. Beispielhaft sei hier die bessere Bewertung einer nachgewiesenen Berufsausbildungszeit genannt.

Folgende Arten von Kontenklärung kommen infrage:

  • Allgemeine Kontenklärung (Vervollständigung und Aufbereitung des Rentenversicherungskontos)
  • Klärung des Rentenversicherungskontos im Rahmen eines Versorgungsausgleiches bei Scheidung
  • Klärung des Rentenversicherungskontos zwecks Anerkennung der Versicherungszeiten in Aussiedlungsgebieten (z. B. Polen, frühere UdSSR)
  • Anträge auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Kinderberücksichtigungszeiten

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Renten- und Versicherungsangelegenheiten

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