Fischerprüfung, Fischereischeine

Wichtiger Hinweis zur ersten Fischerprüfung 2024:

Die nächste Fischerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines findet am 09.03.2024 statt.

Aufgrund der begrenzten Kapazitäten an Prüfungsplätzen bitten wir um Verständnis, dass vorrangig Anmeldungen von Antragsteller*innen aus der Stadt Hamm bevorzugt werden.

Für Prüflinge mit Hauptwohnsitz außerhalb der Stadt Hamm wird zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung von der für den Wohnort zuständigen Unteren Fischereibehörde benötigt.

  • Prüfungsort: Trägerverein „Alter Bauhof Herringen e.V.“ Zum Torksfeld 2,

59077 Hamm,

  • Prüfungsbeginn: 09.03.2024 um 8.00 Uhr,
  • Prüfungsgebühr: 50,00 Euro,
  • Anmeldungen zur Prüfung sind ab dem 09.01.2024 möglich.

Den „Antrag auf Zulassung zur Prüfung“ reichen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben im Original, zusammen mit dem Nachweis über die Überweisung der Prüfungsgebühr über 50,00 Euro, spätestens bis zum 09.02.2024, bei der Unteren Fischereibehörde der Stadt Hamm, Umweltamt, Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm, entweder per Post ein oder nutzen einen der städtischen Hausbriefkästen (Rathaus, Technisches Rathaus, Bürgeramt) zum Einwurf.

Nach Ablauf der Anmeldefrist bekommen Sie einen Zulassungsbescheid mit Informationen zur Fischerprüfung.

Die Gewässer und die in ihnen lebenden Tiere und Pflanzen sind bedeutende Bestandteile des Naturhaushaltes. Die Erhaltung und Entwicklung dieser Lebensräume mit ihrer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt sind ebenso Voraussetzung für die Nutzung der Fischbestände wie eine gute Wasserqualität. Die Fischerei in Nordrhein-Westfalen wird nach Angaben des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im wesentlichen durch über 250.000 Anglerinnen und Angler auf rund 54.000 Hektar Wasserfläche durchgeführt, die die Fischbestände hegen und nutzen.

Die Untere Fischereibehörde hat ein an ökologischen Aspekten ausgerichtetes ordnungsgemäßes Fischereiwesen zum Ziel. Sie führt Fischerprüfungen durch und erteilt die Fischereischeine. Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein, der von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ausgestellt wird. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben.

Den rechtlichen Rahmen bildet das Fischereigesetz  NRW (LFischG).

Weitere Informationen

Um den Fischereischein, umgangssprachlich "Angelschein", zu erhalten, ist  eine Fischerprüfung abzulegen, in der die  Sachkunde nachgewiesen wurde.  In Hamm wird die Fischerprüfung i.d.R. zwei Mal im Jahr durchgeführt.

Das Merkblatt  Fischerprüfung gibt weitere Informationen.

Der Fischereischein (oder Fischereikarte, Fischerausweis), umgangssprachlich auch Angelschein, ist ein erforderlicher Nachweis der persönlichen Sachkunde, der zum Fischen an Gewässern berechtigt und der nach bestandener Fischereiprüfung von der unteren Fischereibehörde ausgestellt wird. Dieser ist bei sich führen und auf Verlangen den Polizeivollzugsbeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den Fischereiaufsehern (§ 54) zur Prüfung auszuhändigen.

Im Merkblatt Fischereischein sind weitere, wichtige Informationen zusammengestellt.

Servicezeiten Untere Fischereibehörde

montags:                     8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

dienstags:                   8.30 Uhr – 12.30 Uhr

donnerstags:               8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Gerne auch mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel-Nr.: 17-7101

Neuausstellungen der Fischereischeine werden im Umweltamt vorgenommen.

Verlängerungen der Fischereischeine können sowohl im Umweltamt als auch in den Bürgerämtern vorgenommen werden

ImBußgeldkatalog  sind Ordnungswidrigkeiten aufgelistet, die das Fischen ohne Fischereischein betreffen. Der Fischer muss darüber hinaus damit rechnen, dass Geräte und Mittel, mit denen er die Tat begangen hat, eingezogen werden können.

Kontakt

Untere Fischereibehörde

Frau Dach

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-7111
Fax: 02381 17-2931
E-Mail-Adresse
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