Fischerprüfung, Fischereischeine

Wir bearbeiten als untere Fischereibehörde alle fischereirechtlichen Angelegenheiten in der Stadt Hamm.

Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.
 
 

Servicezeiten Untere Fischereibehörde

montags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

dienstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr

donnerstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr


Gerne auch mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel-Nr.: 17-7101.

Neuausstellungen der Fischereischeine werden im Umweltamt vorgenommen.

Verlängerungen der Fischereischeine können sowohl im Umweltamt als auch in den Bürgerämtern vorgenommen werden.

Leistungen

Antragsformular

Voraussetzungen

  • Jugendliche ab 10 Jahren bis 16 Jahren (Jugendfischereischein)
  • Fischerprüfung bei der Stadt Hamm abgelegt ab 14 Jahren
  • Fischerprüfung an einem anderen Ort abgelegt ab 14 Jahren

Ablauf im Umweltamt / Technisches Rathaus

  • Persönliches Einreichen des Antrages
  • Gebührenbescheid
  • Zahlung der Gebühr per EC-cash
  • Ausstellung des Fischereischeines
  • Bei Erstausstellung/Neuausstellung ein Lichtbild mitbringen

Rechtsgrundlagen

  • §§ 31,32, 32a des Landesfischereigesetzes NRW

     

FischereischeinartenGebühren

Jugendfischereischein ab 10 Jahren

Jahres-Fischereischein

Fünfjahres-Fischereischein

Sonder-Fischereischein 1 Jahr

Sonder-Fischereischein 5 Jahre

Besuchs-Fischereischein für ausländische Personen

Ersatz-Fischereischein

Gebühr 8,00 €                                                                 

Gebühr 16,00 €                                                                                           

Gebühr 48,00 €  

Gebühr 16,00 €

Gebühr 48,00 €

Gebühr 16,00 €

Gebühr 5,00 €

Antragsformular

Fristen

  • zwei Wochen

Bearbeitungsdauer

  • 4 Wochen vor dem Prüfungstermin beantragen + Bearbeitung ca. 2 Wochen 

Ablauf

  •  Einreichen des Antrages per Mail
  • Gebührenbescheid an den Antragsteller
  • Überweisung der Gebühr durch den Antragsteller

Ausnahmegenehmigung an den Antragsteller

Rechtsgrundlagen

  • § 3 Absatz 3 der Fischerprüfungsordnung

Kosten

  •  15,00 € Euro
  • per Überweisung

Details

  • Falls Sie Ihr Prüfungszeugnis verloren haben, kann Ihnen ein Ersatzzeugnis ausgestellt werden.

Antragsformular

Voraussetzungen

  • Sie haben die Fischerprüfung bei der Stadt Hamm bestanden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Ersatzzeugnis Fischerprüfung
  • Ihre Anschrift zum Prüfungszeitpunkt
  • Datum bzw. das Jahr Ihrer Fischerprüfung

Bearbeitungsdauer

  • ca. zwei Wochen

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Ersatzausstellung des Fischerprüfungszeugnisses schriftlich oder per Mail. Wir überprüfen, ob wir Ihre Informationen bestätigen können.
  • Liegen uns keine Informationen zu Ihrer Fischerprüfung vor, so wird keine Gebühr erhoben und es kann kein Ersatzzeugnis erstellt werden.
  • Falls wir Ihre Angaben erfolgreich überprüft haben, wird Ihnen ein Gebührenbescheid über 35,00 € zugesandt.
  • Eingang der Gebühr auf dem Konto der Stadtkasse
  • Zusendung der Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses

Antragsformular

  • Formular auf Zulassung zur Anmeldung zur Fischerprüfung erscheint etwa sechs Wochen vor Prüfungstermin

     

Voraussetzungen

  • ab 13 Jahren – Ausstellung eines Fünfjahres-Fischereischeines ab 14 Jahren
  • Wohnort: Hamm
  • bei Wohnort außerhalb von Hamm: siehe Ausnahmegenehmigung

     

Ablauf der Anmeldung

  • Frist einhalten, siehe Antrag / Internet
  • Einreichen des ausgefüllten und unterzeichneten Antrages
  • Mit Nachweis der Überweisung der Prüfungsgebühr von 50,00 €

     

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)

     

Kosten

  • 50,00 €
     

Hinweis:

Nach den Online-Beantragungen bitte im Umweltamt persönlich vorstellig werden, um den Fischereischein zu erhalten und die Gebühr zu zahlen!

Kontakt

Untere Fischereibehörde

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-7101

Internet