Fischerprüfung, Fischereischeine
Informationen zur nächsten Fischerprüfung !
Die nächste Fischerprüfung findet am 07. November 2026 statt. Informationen zur Prüfung finden Sie ab dem 01.09.2026 an dieser Stelle.
Informationen zur Digitalisierung des Fischereiwesens ab dem 1. Juli 2026
Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Der Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeines in einen digitalen Fischereischein ist ausschließlich bei ihrer örtlich zuständigen Unteren Fischereibehörde möglich.
- Servicezeiten Untere Fischereibehörde
- montags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
- dienstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
- donnerstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Leistungen
- Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins: ausschließlich bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde.
Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026: wahlweise online oder bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online oder bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde möglich.
Der digitale Fischeischein und die Fischereiabgabe werden über den QR-Code im Serviceportal NRW beantragt
Der Fischereischein und der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe stehen unmittelbar in digitaler Form in Ihrem BundID-Postfach zur Verfügung
Bei der Beantragung über den Online-Dienst entsteht eine Verwaltungsgebühr von 18,00 €
Vorlage des aktuellen Fischereischeines!!
Bei Antragstellung über die örtliche Behörde fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € an
Die Übersendung des digitalen Fischereischeins und des Nachweises der entrichteten Abgabe erfolgt direkt per E-Mail und können auf Wunsch in der UFB ausgedruckt werden
Die Zahlung der Gebühr ist nur per EC-Karte möglich
Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später postalisch zugestellt.
Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) er-teilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.
Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.
Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der Fischereiabgabenpflicht befreit.
- Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen.
| Verwaltungsleistung | Online | Bei Stadt/Gemeinde |
| Fischereischein auf Lebenszeit | 18,00 € | 30,00 € |
| Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr) | 14,00 € (10,00 € Abgabe + 4,00 € Gebühr) | 22,00 € (10,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr) |
| Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr) | 42,00 € (30,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr) | 50,00 € (30,00 € Abgabe + 20,00 € Gebühr) |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe) | 20,00 € | 32,00 € |
| Beim Landesamt online oder postalisch | ||
| Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit | 30,00 € | |
Nachweis des Fischereischeins als Scheckkarte, in digitaler Form oder als Ausdruck.
Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck).
einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung
einen gültigen Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer.
Die Gültigkeit richtet sich nach der Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre.
Der Fischereischein selbst wird künftig unbefristet (auf Lebenszeit) ausgestellt.
Antragsformular
Fristen
- zwei Wochen
Bearbeitungsdauer
- 4 Wochen vor dem Prüfungstermin beantragen + Bearbeitung ca. 2 Wochen
Ablauf
- Einreichen des Antrages per Mail
- Gebührenbescheid an den Antragsteller
- Überweisung der Gebühr durch den Antragsteller
Ausnahmegenehmigung an den Antragsteller
Rechtsgrundlagen
- § 3 Absatz 3 der Fischerprüfungsordnung
Kosten
- 15,00 € Euro
- per Überweisung
Antragsformular
Formular auf Zulassung zur Anmeldung zur Fischerprüfung erscheint etwa sechs Wochen vor Prüfungstermin
Voraussetzungen
- ab 12 Jahren
- Wohnort: Hamm
bei Wohnort außerhalb von Hamm: siehe Ausnahmegenehmigung
Ablauf der Anmeldung
- Frist einhalten, siehe Antrag / Internet
- Einreichen des ausgefüllten und unterzeichneten Antrages
Mit Nachweis der Überweisung der Prüfungsgebühr von 50,00 €
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)
Kosten
- 50,00 €