Fischerprüfung, Fischereischeine

+++ Wichtiger Hinweis zur zweiten Fischerprüfung 2025 +++

Leider ist die Fischerprüfung am 08. November 2025 bereits ausgebucht. Ab dem 08.10.2025 werden keine Anmeldungen mehr angenommen.

Wir bearbeiten als untere Fischereibehörde alle fischereirechtlichen Angelegenheiten in der Stadt Hamm.

Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.
 
 

Servicezeiten Untere Fischereibehörde

montags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

dienstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr

donnerstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr


Gerne auch mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel-Nr.: 17-7101.

Neuausstellungen der Fischereischeine werden im Umweltamt vorgenommen.

Verlängerungen der Fischereischeine können sowohl im Umweltamt als auch in den Bürgerämtern vorgenommen werden.

Leistungen

Antragsformular

Fristen

  • zwei Wochen

Voraussetzungen 

  •  Fischerprüfung bei der Stadt Hamm abgelegt
  • Fischerprüfung in welchem Jahr abgelegt

Bearbeitungsdauer

  • 4 Wochen vor dem Prüfungstermin beantragen + Bearbeitung ca. 2 Wochen 

Ablauf

  •  Einreichen des Antrages per Mail
  • Gebührenbescheid an den Antragsteller
  • Überweisung der Gebühr durch den Antragsteller

Ausnahmegenehmigung an den Antragsteller

Rechtsgrundlagen

  • § 3 Absatz 3 der Fischerprüfungsordnung

Kosten

  •  15,00 € Euro
  • per Überweisung

Details

  • Falls Sie Ihr Prüfungszeugnis verloren haben, kann Ihnen ein Ersatzzeugnis ausgestellt werden.

Antragsformular

Voraussetzungen

  • Sie haben die Fischerprüfung bei der Stadt Hamm bestanden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Ersatzzeugnis Fischerprüfung
  • Ihre Anschrift zum Prüfungszeitpunkt
  • Datum bzw. das Jahr Ihrer Fischerprüfung

Bearbeitungsdauer

  • ca. zwei Wochen

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Ersatzausstellung des Fischerprüfungszeugnisses schriftlich oder per Mail. Wir überprüfen, ob wir Ihre Informationen bestätigen können.
  • Liegen uns keine Informationen zu Ihrer Fischerprüfung vor, so wird keine Gebühr erhoben und es kann kein Ersatzzeugnis erstellt werden.
  • Falls wir Ihre Angaben erfolgreich überprüft haben, wird Ihnen ein Gebührenbescheid über 35,00 € zugesandt.
  • Eingang der Gebühr auf dem Konto der Stadtkasse
  • Zusendung der Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses

Hinweis:

Nach den Online-Beantragungen bitte im Umweltamt persönlich vorstellig werden, um den Fischereischein zu erhalten und die Gebühr zu zahlen!

Kontakt

Untere Fischereibehörde

Frau Dach

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-7111
Fax: 02381 17-107111
E-Mail-Adresse
Internet