Fischerprüfung, Fischereischeine
+++ Wichtiger Hinweis zur ersten Fischerprüfung 2026 +++
Weitere Information zur ersten Fischerprüfung 2026 finden Sie ab dem 05.01.2026 auf dieser Seite.
Wir bearbeiten als untere Fischereibehörde alle fischereirechtlichen Angelegenheiten in der Stadt Hamm.
Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.
Servicezeiten Untere Fischereibehörde
montags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
dienstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
donnerstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Gerne auch mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel-Nr.: 17-7101.
Neuausstellungen der Fischereischeine werden im Umweltamt vorgenommen.
Verlängerungen der Fischereischeine können sowohl im Umweltamt als auch in den Bürgerämtern vorgenommen werden.
Leistungen
Antragsformular
Voraussetzungen
- Jugendliche ab 10 Jahren bis 16 Jahren (Jugendfischereischein)
- Fischerprüfung bei der Stadt Hamm abgelegt ab 14 Jahren
- Fischerprüfung an einem anderen Ort abgelegt ab 14 Jahren
Ablauf im Umweltamt / Technisches Rathaus
- Persönliches Einreichen des Antrages
- Gebührenbescheid
- Zahlung der Gebühr per EC-cash
- Ausstellung des Fischereischeines
- Bei Erstausstellung/Neuausstellung ein Lichtbild mitbringen
Rechtsgrundlagen
§§ 31,32, 32a des Landesfischereigesetzes NRW
| Fischereischeinarten | Gebühren |
|---|---|
Jugendfischereischein ab 10 Jahren Jahres-Fischereischein Fünfjahres-Fischereischein Sonder-Fischereischein 1 Jahr Sonder-Fischereischein 5 Jahre Besuchs-Fischereischein für ausländische Personen Ersatz-Fischereischein | Gebühr 8,00 € Gebühr 16,00 € Gebühr 48,00 € Gebühr 16,00 € Gebühr 48,00 € Gebühr 16,00 € Gebühr 5,00 € |
Antragsformular
Fristen
- zwei Wochen
Bearbeitungsdauer
- 4 Wochen vor dem Prüfungstermin beantragen + Bearbeitung ca. 2 Wochen
Ablauf
- Einreichen des Antrages per Mail
- Gebührenbescheid an den Antragsteller
- Überweisung der Gebühr durch den Antragsteller
Ausnahmegenehmigung an den Antragsteller
Rechtsgrundlagen
- § 3 Absatz 3 der Fischerprüfungsordnung
Kosten
- 15,00 € Euro
- per Überweisung
Details
- Falls Sie Ihr Prüfungszeugnis verloren haben, kann Ihnen ein Ersatzzeugnis ausgestellt werden.
Antragsformular
Voraussetzungen
- Sie haben die Fischerprüfung bei der Stadt Hamm bestanden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Ersatzzeugnis Fischerprüfung
- Ihre Anschrift zum Prüfungszeitpunkt
- Datum bzw. das Jahr Ihrer Fischerprüfung
Bearbeitungsdauer
- ca. zwei Wochen
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Ersatzausstellung des Fischerprüfungszeugnisses schriftlich oder per Mail. Wir überprüfen, ob wir Ihre Informationen bestätigen können.
- Liegen uns keine Informationen zu Ihrer Fischerprüfung vor, so wird keine Gebühr erhoben und es kann kein Ersatzzeugnis erstellt werden.
- Falls wir Ihre Angaben erfolgreich überprüft haben, wird Ihnen ein Gebührenbescheid über 35,00 € zugesandt.
- Eingang der Gebühr auf dem Konto der Stadtkasse
- Zusendung der Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses
Antragsformular
Formular auf Zulassung zur Anmeldung zur Fischerprüfung erscheint etwa sechs Wochen vor Prüfungstermin
Voraussetzungen
- ab 13 Jahren – Ausstellung eines Fünfjahres-Fischereischeines ab 14 Jahren
- Wohnort: Hamm
bei Wohnort außerhalb von Hamm: siehe Ausnahmegenehmigung
Ablauf der Anmeldung
- Frist einhalten, siehe Antrag / Internet
- Einreichen des ausgefüllten und unterzeichneten Antrages
Mit Nachweis der Überweisung der Prüfungsgebühr von 50,00 €
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)
Kosten
- 50,00 €
Downloads
- Umweltschutzbericht Hammer Fische (2020) (PDF, 1.43 MB)
- Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung des Fischereischeines (PDF, 184 KB)
Hinweis:
Nach den Online-Beantragungen bitte im Umweltamt persönlich vorstellig werden, um den Fischereischein zu erhalten und die Gebühr zu zahlen!