Fischerprüfung, Fischereischeine
Wir bearbeiten als untere Fischereibehörde alle fischereirechtlichen Angelegenheiten in der Stadt Hamm.
Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.
Servicezeiten Untere Fischereibehörde
montags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
dienstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
donnerstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Gerne auch mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel-Nr.: 17-7101.
Neuausstellungen der Fischereischeine werden im Umweltamt vorgenommen.
Verlängerungen der Fischereischeine können sowohl im Umweltamt als auch in den Bürgerämtern vorgenommen werden.
Leistungen
Antragsformular
Voraussetzungen
- Jugendliche ab 10 Jahren bis 16 Jahren (Jugendfischereischein)
- Fischerprüfung bei der Stadt Hamm abgelegt ab 14 Jahren
- Fischerprüfung an einem anderen Ort abgelegt ab 14 Jahren
Ablauf im Umweltamt / Technisches Rathaus
- Persönliches Einreichen des Antrages
- Gebührenbescheid
- Zahlung der Gebühr per EC-cash
- Ausstellung des Fischereischeines
- Bei Erstausstellung/Neuausstellung ein Lichtbild mitbringen
Rechtsgrundlagen
§§ 31,32, 32a des Landesfischereigesetzes NRW
| Fischereischeinarten | Gebühren |
|---|---|
Jugendfischereischein ab 10 Jahren Jahres-Fischereischein Fünfjahres-Fischereischein Sonder-Fischereischein 1 Jahr Sonder-Fischereischein 5 Jahre Besuchs-Fischereischein für ausländische Personen Ersatz-Fischereischein | Gebühr 8,00 € Gebühr 16,00 € Gebühr 48,00 € Gebühr 16,00 € Gebühr 48,00 € Gebühr 16,00 € Gebühr 5,00 € |
Antragsformular
Fristen
- zwei Wochen
Bearbeitungsdauer
- 4 Wochen vor dem Prüfungstermin beantragen + Bearbeitung ca. 2 Wochen
Ablauf
- Einreichen des Antrages per Mail
- Gebührenbescheid an den Antragsteller
- Überweisung der Gebühr durch den Antragsteller
Ausnahmegenehmigung an den Antragsteller
Rechtsgrundlagen
- § 3 Absatz 3 der Fischerprüfungsordnung
Kosten
- 15,00 € Euro
- per Überweisung
Details
- Falls Sie Ihr Prüfungszeugnis verloren haben, kann Ihnen ein Ersatzzeugnis ausgestellt werden.
Antragsformular
Voraussetzungen
- Sie haben die Fischerprüfung bei der Stadt Hamm bestanden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Ersatzzeugnis Fischerprüfung
- Ihre Anschrift zum Prüfungszeitpunkt
- Datum bzw. das Jahr Ihrer Fischerprüfung
Bearbeitungsdauer
- ca. zwei Wochen
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Ersatzausstellung des Fischerprüfungszeugnisses schriftlich oder per Mail. Wir überprüfen, ob wir Ihre Informationen bestätigen können.
- Liegen uns keine Informationen zu Ihrer Fischerprüfung vor, so wird keine Gebühr erhoben und es kann kein Ersatzzeugnis erstellt werden.
- Falls wir Ihre Angaben erfolgreich überprüft haben, wird Ihnen ein Gebührenbescheid über 35,00 € zugesandt.
- Eingang der Gebühr auf dem Konto der Stadtkasse
- Zusendung der Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses
Antragsformular
Formular auf Zulassung zur Anmeldung zur Fischerprüfung erscheint etwa sechs Wochen vor Prüfungstermin
Voraussetzungen
- ab 13 Jahren – Ausstellung eines Fünfjahres-Fischereischeines ab 14 Jahren
- Wohnort: Hamm
bei Wohnort außerhalb von Hamm: siehe Ausnahmegenehmigung
Ablauf der Anmeldung
- Frist einhalten, siehe Antrag / Internet
- Einreichen des ausgefüllten und unterzeichneten Antrages
Mit Nachweis der Überweisung der Prüfungsgebühr von 50,00 €
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)
Kosten
- 50,00 €
Downloads
- Umweltschutzbericht Hammer Fische (2020) (PDF, 1.43 MB)
- Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung des Fischereischeines (PDF, 184 KB)
Hinweis:
Nach den Online-Beantragungen bitte im Umweltamt persönlich vorstellig werden, um den Fischereischein zu erhalten und die Gebühr zu zahlen!