Fischerprüfung, Fischereischeine

+++ Wichtiger Hinweis zur ersten Fischerprüfung 2026 +++

Die nächste Fischerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines findet am 07.03.2026 statt. 

Aufgrund der begrenzten Kapazitäten an Prüfungsplätzen bitten wir um Verständnis, dass Anmeldungen von Teilnehmer:innen aus der Stadt Hamm bevorzugt aufgenommen werden.

Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb der Stadt Hamm können sich ab dem 29.01.2026 telefonisch informieren, ob noch Plätze zur Teilnahme zur Verfügung stehen!

Für die Teilnahme an der Prüfung wird dann eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Unteren Fischereibehörde benötigt.

  • Prüfungsort: Trägerverein „Alter Bauhof Herringen e.V.“ Zum Torksfeld 2, 59077 Hamm,

  • Prüfungsbeginn: 07.03.2025 um 8.00 Uhr,

  • Prüfungsgebühr: 50,00 Euro,

  • Anmeldungen zur Prüfung sind ab dem 05.01.2026 möglich.

Den „Antrag auf Zulassung zur Prüfung“ reichen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben im Original, zusammen mit dem Nachweis über die Überweisung der Prüfungsgebühr über 50,00 Euro, spätestens bis zum 06.02.2026, bei der Unteren Fischereibehörde der Stadt Hamm, Umweltamt, Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm, entweder per Post ein oder nutzen einen der städtischen Hausbriefkästen (Rathaus, Technisches Rathaus, Bürgeramt) zum Einwurf.

Nach Ablauf der Anmeldefrist bekommen Sie einen Zulassungsbescheid mit Informationen zur Fischerprüfung.

Wir bearbeiten als untere Fischereibehörde alle fischereirechtlichen Angelegenheiten in der Stadt Hamm.

Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.
 
 

Servicezeiten Untere Fischereibehörde

montags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

dienstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr

donnerstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr


Gerne auch mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel-Nr.: 17-7101.

Neuausstellungen der Fischereischeine werden im Umweltamt vorgenommen.

Verlängerungen der Fischereischeine können sowohl im Umweltamt als auch in den Bürgerämtern vorgenommen werden.

Leistungen

Antragsformular

Voraussetzungen

  • Jugendliche ab 10 Jahren bis 16 Jahren (Jugendfischereischein)
  • Fischerprüfung bei der Stadt Hamm abgelegt ab 14 Jahren
  • Fischerprüfung an einem anderen Ort abgelegt ab 14 Jahren

Ablauf im Umweltamt / Technisches Rathaus

  • Persönliches Einreichen des Antrages
  • Gebührenbescheid
  • Zahlung der Gebühr per EC-cash
  • Ausstellung des Fischereischeines
  • Bei Erstausstellung/Neuausstellung ein Lichtbild mitbringen

Rechtsgrundlagen

  • §§ 31,32, 32a des Landesfischereigesetzes NRW

     

FischereischeinartenGebühren

Jugendfischereischein ab 10 Jahren

Jahres-Fischereischein

Fünfjahres-Fischereischein

Sonder-Fischereischein 1 Jahr

Sonder-Fischereischein 5 Jahre

Besuchs-Fischereischein für ausländische Personen

Ersatz-Fischereischein

Gebühr 8,00 €                                                                 

Gebühr 16,00 €                                                                                           

Gebühr 48,00 €  

Gebühr 16,00 €

Gebühr 48,00 €

Gebühr 16,00 €

Gebühr 5,00 €

Antragsformular

Fristen

  • zwei Wochen

Bearbeitungsdauer

  • 4 Wochen vor dem Prüfungstermin beantragen + Bearbeitung ca. 2 Wochen 

Ablauf

  •  Einreichen des Antrages per Mail
  • Gebührenbescheid an den Antragsteller
  • Überweisung der Gebühr durch den Antragsteller

Ausnahmegenehmigung an den Antragsteller

Rechtsgrundlagen

  • § 3 Absatz 3 der Fischerprüfungsordnung

Kosten

  •  15,00 € Euro
  • per Überweisung

Details

  • Falls Sie Ihr Prüfungszeugnis verloren haben, kann Ihnen ein Ersatzzeugnis ausgestellt werden.

Antragsformular

Voraussetzungen

  • Sie haben die Fischerprüfung bei der Stadt Hamm bestanden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Ersatzzeugnis Fischerprüfung
  • Ihre Anschrift zum Prüfungszeitpunkt
  • Datum bzw. das Jahr Ihrer Fischerprüfung

Bearbeitungsdauer

  • ca. zwei Wochen

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Ersatzausstellung des Fischerprüfungszeugnisses schriftlich oder per Mail. Wir überprüfen, ob wir Ihre Informationen bestätigen können.
  • Liegen uns keine Informationen zu Ihrer Fischerprüfung vor, so wird keine Gebühr erhoben und es kann kein Ersatzzeugnis erstellt werden.
  • Falls wir Ihre Angaben erfolgreich überprüft haben, wird Ihnen ein Gebührenbescheid über 35,00 € zugesandt.
  • Eingang der Gebühr auf dem Konto der Stadtkasse
  • Zusendung der Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses

Antragsformular

  • Formular auf Zulassung zur Anmeldung zur Fischerprüfung erscheint etwa sechs Wochen vor Prüfungstermin

     

Voraussetzungen

  • ab 13 Jahren – Ausstellung eines Fünfjahres-Fischereischeines ab 14 Jahren
  • Wohnort: Hamm
  • bei Wohnort außerhalb von Hamm: siehe Ausnahmegenehmigung

     

Ablauf der Anmeldung

  • Frist einhalten, siehe Antrag / Internet
  • Einreichen des ausgefüllten und unterzeichneten Antrages
  • Mit Nachweis der Überweisung der Prüfungsgebühr von 50,00 €

     

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)

     

Kosten

  • 50,00 €
     

Online-Antrag - Anmeldung zur Fischerprüfung

Hinweis:

Nach den Online-Beantragungen bitte im Umweltamt persönlich vorstellig werden, um den Fischereischein zu erhalten und die Gebühr zu zahlen!

Kontakt

Untere Fischereibehörde

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-7101

Internet