Fischerprüfung, Fischereischeine

+++ Wichtige Hinweise zur zweiten Fischerprüfung 2026 +++

Die nächste Fischerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines findet am 07.11.2026 statt. 

  • Prüfungsort: Trägerverein „Alter Bauhof Herringen e.V.“ Zum Torksfeld 2, 59077 Hamm,

  • Prüfungsbeginn: 07.11.2026 um 7:30 Uhr,

  • Prüfungsgebühr: 50,00 Euro,

  • Anmeldungen zur Prüfung sind ab dem 07.09.2026 möglich.

Aufgrund der begrenzten Kapazität an Prüfungsplätzen werden Anmeldungen von Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Hamm vorrangig berücksichtigt. Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb der Stadt Hamm können sich ab dem 23.09.2026 telefonisch darüber informieren, ob noch freie Prüfungsplätze zur Verfügung stehen.

Für die Teilnahme von Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb der Stadt Hamm ist eine Ausnahmegenehmigung der jeweils zuständigen Unteren Fischereibehörde erforderlich.

Den „Antrag auf Zulassung zur Prüfung“ reichen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben im Original, zusammen mit dem Nachweis über die Überweisung der Prüfungsgebühr über 50,00 Euro, spätestens bis zum 07.10.2026, bei der Unteren Fischereibehörde der Stadt Hamm, Umweltamt, Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm, entweder per Post ein oder nutzen einen der städtischen Hausbriefkästen (Rathaus, Technisches Rathaus, Bürgeramt) zum Einwurf.

Nach Ablauf der Anmeldefrist bekommen Sie einen Zulassungsbescheid mit Informationen zur Fischerprüfung.

Informationen zur Digitalisierung des Fischereiwesens ab dem 1. Juli 2026

Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Der Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeines in einen digitalen Fischereischein ist ausschließlich bei ihrer örtlich zuständigen Unteren Fischereibehörde möglich.

  • Servicezeiten Untere Fischereibehörde
    • montags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
    • dienstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
    • donnerstags: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen

Link zur Leitstelle für Fischereiwesen 

Leistungen

  • Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins: ausschließlich bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde.
  • Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026: wahlweise online oder bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.

     

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe

Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online oder bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde möglich.

  • Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden
  • Der Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeines in einen digitalen Fischereischein ist ausschließlich bei ihrer örtlich zuständigen Unteren Fischereibehörde möglich.
  • Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.
  • Der Fischereischein und der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe stehen unmittelbar in digitaler Form in Ihrem BundID-Postfach zur Verfügung

  • Bei der Beantragung über den Online-Dienst entsteht eine Verwaltungsgebühr von 18,00 €

     

  • Vorlage des aktuellen Fischereischeines!!

  • Bei Antragstellung über die örtliche Behörde fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € an

  • Die Übersendung des digitalen Fischereischeins und des Nachweises der entrichteten Abgabe erfolgt direkt per E-Mail und können auf Wunsch in der UFB ausgedruckt werden

  • Die Zahlung der Gebühr ist nur per EC-Karte möglich

  • Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später postalisch zugestellt.

Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) er-teilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.

Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.

Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online oder postalisch beim Landesamt beantragt werden.

Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online oder postalisch beim Landesamt beantragt werden.

  • Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben.

  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der Fischereiabgabenpflicht befreit.

  • Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen.
VerwaltungsleistungOnline Bei Stadt/Gemeinde
Fischereischein auf Lebenszeit18,00 €30,00 €
Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr)14,00 € (10,00 € Abgabe + 4,00 € Gebühr)22,00 € (10,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)
Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr)42,00 € (30,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)50,00 € (30,00 € Abgabe + 20,00 € Gebühr)
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe)20,00 €32,00 €
 Beim Landesamt online oder postalisch
Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit30,00 €
  • Nachweis des Fischereischeins als Scheckkarte, in digitaler Form oder als Ausdruck.

  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck).

  • einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung 

  • einen gültigen Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer.

  • Die Gültigkeit richtet sich nach der Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre.

  • Der Fischereischein selbst wird künftig unbefristet (auf Lebenszeit) ausgestellt.

Antragsformular

Fristen

  • zwei Wochen

Bearbeitungsdauer

  • 4 Wochen vor dem Prüfungstermin beantragen + Bearbeitung ca. 2 Wochen 

Ablauf

  •  Einreichen des Antrages per Mail
  • Gebührenbescheid an den Antragsteller
  • Überweisung der Gebühr durch den Antragsteller

Ausnahmegenehmigung an den Antragsteller

Rechtsgrundlagen

  • § 3 Absatz 3 der Fischerprüfungsordnung

Kosten

  •  15,00 € Euro
  • per Überweisung

Antragsformular

  • Formular auf Zulassung zur Anmeldung zur Fischerprüfung erscheint etwa sechs Wochen vor Prüfungstermin

     

Voraussetzungen

  • ab 12 Jahren
  • Wohnort: Hamm
  • bei Wohnort außerhalb von Hamm: siehe Ausnahmegenehmigung

     

Ablauf der Anmeldung

  • Frist einhalten, siehe Antrag / Internet
  • Einreichen des ausgefüllten und unterzeichneten Antrages
  • Mit Nachweis der Überweisung der Prüfungsgebühr von 50,00 €

     

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)

     

Kosten

  • 50,00 €
     

Kontakt

Untere Fischereibehörde

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-7101

E-Mail-Kontakt
Internet