Mietwohnungsbau

Nur ein Mehr an Wohnungsbau wird dazu beitragen, die Mieten zu stabilisieren. Die Landesregierung verfolgt mit der Wohnraumförderung das Ziel, mehr geförderten und somit bezahlbaren Wohnraum in allen Marktsegmenten zu schaffen. Ein Schwerpunkt ist die Förderung des Baus von Mietwohnungen.

Zielgruppe der öffentlich geförderten Mietwohnungen sind Mieterhaushalte, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und die somit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Nähere Informationen zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie beim Amt für Soziales, Wohnen und Pflege.

Vor Antragstellung ist im Bereich des Mietwohnungsbaus in jedem Fall ein Abstimmungsgespräch erforderlich. Die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes - Abteilung Wohnraumförderung - stehen Ihnen hierfür während der Geschäftszeiten gern zu Verfügung.

Kontakt

Stadtplanungsamt

Herr Berger

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8021
Fax: 02381 17-2962
E-Mail-Adresse

A1.035 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)