Rentenanträge

Allgemeines

Bei der Versicherungsabteilung des Amtes für Soziale Integration, die für alle Bürger, die in Hamm wohnhaft oder beschäftigt sind, zuständig ist, können Sie Rentenanträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung stellen:

  • Rente wegen Erwerbsminderung
  • Altersrenten
  • Renten wegen Todes
    (z.B. Witwen-/Witwerrente, Halbwaisenrente/Vollwaisenrente, Erziehungsrente)

Weitere Informationen zu den einzelnen Rentenarten

Bei der Versicherungsabteilung können Sie Anträge auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit stellen. Wir nehmen Ihren Antrag auf und leiten diesen an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können Sie erhalten, bis Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Zusätzlich müssen Sie dafür bestimmte medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung im Serviceportal  ...

 

Bei der Versicherungsabteilung können Sie Anträge auf Altersrente stellen. Wir nehmen Ihren Antrag auf und leiten diesen an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Folgende Antragsarten gibt es:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Vorzeitige Altersrenten

Weitere Informationen zu den Altersrenten im Serviceportal ...

 

Bei der Versicherungsabteilung können Sie Anträge auf Erziehungsrente stellen. Wir nehmen Ihren Antrag auf und leiten diesen an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

Auf Antrag erhalten Versicherte Erziehungsrente, wenn

  • ihre Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde und an verwitwete Ehegatten, wenn die Ehepartner das Rentensplitting unter Ehegatten gewählt haben
  • der frühere Ehegatte gestorben ist,
  • sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Rentensplitting, Zeiten aus Versorgungsausgleich und aus Entgeltpunkten für Verdienst aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung) bis zum Tode des früheren Ehegatten selbst erfüllt haben,
  • sie unverheiratet bleiben und
  • ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen.

Weitere Informationen zur Erziehungsrente im Serviceportal ...
 

Bei der Versicherungsabteilung können Sie Anträge auf Hinterbliebenenrente stellen. Wir nehmen Ihren Antrag auf und leiten diesen an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Folgende Antragsarten gibt es:

  • Witwenrente/Witwerrente
  • Halbwaisenrente/Vollwaisenrente
  • Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten
  • Witwenrente/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten

Weitere Informationen zur Hinterbliebenenrente im Serviceportal ...
 

Kontakt

Renten- und Versicherungsangelegenheiten

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6020
Fax: 02381 17-106033
E-Mail-Adresse
Internet