Nachpflanzung von Bäumen und Grün in den Bezirken

Im Jahresverlauf müssen z. B.:

  • ehemalige und nun freie Baumstandorte oder neu geschaffene Baumstandorte bepflanzt und
     
  • ausgefallene Anpflanzungen, Beete, Hecken und Sträucher, oder Teile davon nachgepflanzt werden

Nachpflanzungen erfolgen in der Regel in den günstigen Pflanzperioden des Jahres.

Bei weiteren Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die unten genannten Kontakte im Amt für Stadtgrün der Stadt Hamm

Kontakt

Nachpflanzungen

Amt für Stadtgrün

Zentrale Rufnummer

Gustav-Heinemann-Str. 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8941