Kreislaufwirtschaft
Das Umweltamt hat als zuständige Umweltschutzbehörde die Aufgabe, die Beachtung und die Umsetzung abfallrechtlicher Vorgaben zu begleiten und zu überwachen. Hierbei setzt das Umweltamt vor allem auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den vor Ort tätigen Abfallerzeugern, Abfalltransporteuren oder Abfallentsorgern.
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