Ganztags- und Ferienbetreuung
Immer mehr Eltern wünschen sich eine gute Betreuung für ihre Kinder – auch nach dem Unterricht und in den Ferien. Deshalb baut die Stadt Hamm seit Jahren die Ganztagsbetreuung an Schulen weiter aus. Ziel ist es, alle Kinder gut zu fördern und zu betreuen – nicht nur während der Schulzeit.
Wichtige Info: Gesetzlicher Anspruch ab dem Schuljahr 2026/27
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Kinder, die neu eingeschult werden, einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS). Das bedeutet:
Ihr Kind hat dann das Recht auf Betreuung über den Unterricht hinaus am Nachmittag sowie auf bis zu 8 Wochen in den Ferien.
Bis zum Schuljahr 2029/2030 soll dieser Anspruch für alle Kinder im Grundschulalter gelten.
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