Anlagenbezogener Immissionsschutz

Umweltinspektionsberichte

Die Umweltbehörden der Bezirksregierungen, der Kreise und kreisfreien Städte führen bei umweltrelevanten Betrieben und Anlagen medienübergreifende Umweltinspektionen durch.

Das Ziel der Inspektionen ist die regelmäßige Überprüfung der in Rechtsvorschriften und Genehmigungen festgelegten einschlägigen Umweltanforderungen.

Die Ergebnisse werden anschließend in einem Umweltinspektionsbericht zusammengefasst und der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

Genehmigungsbescheide

Seit dem 17. Mai 2013 sind die Genehmigungsbescheide für Anlagen die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen im Internet öffentlich bekannt zu machen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

In einigen Genehmigungsverfahren sieht des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) öffentliche Bekanntmachungen vor, um der Öffentlichkeit eine Beteiligung zu ermöglichen.

Die Stadt Hamm veröffentlicht ihre Bekanntmachungen für Vorhaben im Westfälischen Anzeiger und darüber hinaus nach Erfordernis im Internet auf dieser Seite.

Kontakt

Untere Immissionsschutzbehörde

Herr Gantenbrinker

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4353
Fax: 02381 17-2958
E-Mail-Adresse

Untere Immissionsschutzbehörde

Herr Litschke

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4351
Fax: 02381 17-2958
E-Mail-Adresse

Untere Immissionsschutzbehörde

Frau Guth

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4354
Fax: 02381 17-2958
E-Mail-Adresse

Untere Immissionsschutzbehörde

Herr Zeusnik

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4356
Fax: 02381 17-2958
E-Mail-Adresse