Anlagenbezogener Immissionsschutz

Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstiges Sachgüter einwirkenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Unter anlagenbezogenem Immissionsschutz versteht man somit alle Maßnahmen zur Verhinderung schädlicher Immissionen, das sind solche, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Als Untere Immissionsschutzbehörde stellen wir den Schutz der Nachbarschaft und Umwelt in Bezug auf Anlagen, die dem Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, sicher. Unsere Kernaufgabe ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und Überwachung von beispielsweise Windenergieanlagen, Abfallbehandlungsanlagen oder Tierhaltungsanlagen. Wir gehören zur technischen Abteilung des Bauordnungsamtes und sind Ihr Ansprechpartner für anlagenbezogenen Immissionsschutz.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.

Umweltinspektionsberichte

Die immissionsschutzrechtliche Überwachung von Anlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie der Europäischen Union und damit besonderen Überwachungsmodalitäten und Dokumentationspflichten unterliegen, wird von der Unteren Immissionsschutzbehörde federführend durchgeführt. Hierbei wird ein medienübergreifender Ansatz verfolgt, d.h. bei Vor-Ort-Besichtigungen sind grundsätzlich mehrere Fachbereiche beteiligt. Das Ziel der Inspektionen ist die regelmäßige Überprüfung der in Rechtsvorschriften und Genehmigungen festgelegten einschlägigen Umweltanforderungen. Die Ergebnisse werden anschließend in einem Umweltinspektionsbericht zusammengefasst und der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

Genehmigungsbescheide

Seit dem 17. Mai 2013 sind die Genehmigungsbescheide für Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen, im Internet öffentlich bekannt zu machen.

Auslegung von Dokumenten aus öffentlichen Bekanntmachungen

In einigen Genehmigungsverfahren sieht des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), sowie den dazugehörigen Verordnungen (9. BImSchV), das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) öffentliche Bekanntmachungen vor, um der Öffentlichkeit eine Beteiligung zu ermöglichen.

Die Stadt Hamm veröffentlicht ihre Bekanntmachungen für Vorhaben im Westfälischen Anzeiger und darüber hinaus auf dieser Homepage

In den Bekanntmachungen wird zumeist auf die Auslegung von Unterlagen hingewiesen. Hier finden Sie aktuelle Auslegungen und deren Bekanntmachung.

Huffelwind GmbH - Änderungsgenehmigung zur Anpassung der Oktavenspektren für die mit Bescheid vom 02.10.2024 genehmigten Windenergieanlagen vom Typ Vestas V162-7.2 mit einer Gesamthöhe von 250 m

Der Huffelwind GmbH & Co. KG, Illinger Straße 6, 59069 Hamm wurde von der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm mit Bescheid vom 26.01.2026, die Änderungsgenehmigung zur Anpassung der Oktavenspektren  für die mit Bescheid vom 02.10.2024 unter dem Aktenzeichen 915-63.0003/24/1.6.2 220-24-03 (WEA 1), 915-63.0004/24/1.6.2 220-24-03 (WEA 2), 915-63.0005/24/1.6.2 220-24-03 (WEA 3) und 915-63.0006/24/1.6.2 220-24-03 (WEA 4) genehmigten Windenergieanlagen vom Typ Vestas V162-7.2 mit einer Gesamthöhe von 250 m auf den Grundstücken in der Gemarkung Süddinker, Flur 1, Flurstück 60 sowie Flur 7, Flurstücke 4, 12 und 26 erteilt.

Downloads:
Bekanntmachungstext

Änderungsgenehmigung
 

Service

Zu den Kontaktdaten unserer Mitarbeitenden und zu weiteren Dienstleitungen der Unteren Immissionschutzbehörde gelangen Sie über folgende Schaltflächen.

Kontakt

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