Untere Denkmalbehörde
Damit Denkmäler geschützt, erhalten und sinnvoll weiterentwickelt werden können, arbeiten in Nordrhein-Westfalen verschiedene Denkmalbehörden zusammen.
Die Untere Denkmalbehörde ist ihre Anlaufstelle in den Kommunen und Gemeinden vor Ort und sie ist zuständig für Beratung, Genehmigungen und Fragen rund um Ihr Denkmal.
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm ist für den Schutz, die Pflege und die Erhaltung der Bau-, Garten- und Bodendenkmäler sowie der Denkmalbereiche im Stadtgebiet zuständig. Grundlage der Arbeit ist das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Denkmäler sind wichtige Zeugnisse der Geschichte der Stadt Hamm. Sie prägen das Stadtbild und geben Einblick in vergangene Bauweisen, Lebensverhältnisse und wirtschaftliche Entwicklungen. Ziel der Denkmalpflege ist es, diese historischen Werte, wie z. B. Schlösser, Herrenhäuser, Villen, einfache Wohnhäuser, Hofstellen im ländlichen Raum, Kirchen und Zechenanlagen zu bewahren und gleichzeitig eine zeitgemäße Nutzung der Gebäude zu ermöglichen. (Diese Aufzählung ist nur bespielhaft und nicht vollständig)
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm berät Eigentümerinnen und Eigentümer, Planende sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Dazu gehören insbesondere die Abstimmung von Baumaßnahmen an Denkmälern, Hinweise zur denkmalgerechten Instandsetzung sowie Informationen zu Fördermöglichkeiten und steuerlichen Vergünstigungen.
Bauliche Veränderungen an eingetragenen Denkmälern bedürfen in der Regel einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Denkmalbehörde erleichtert die Planung und trägt dazu bei, geeignete Lösungen für den Erhalt der historischen Bausubstanz zu finden.
Themenübersicht
Leitfaden
Einen kurzen Leitfaden zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege finden sie auf unserer Seite
FAQ
Eine Übersicht und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege finden Sie auf unserer Seite
Weitere Behörden
Die Oberen Denkmalbehörden in NRW sind die 27 Kreise (für kreisangehörige Gemeinden) sowie die fünf Bezirksregierungen (für kreisfreie Städte), die als Fachaufsicht über den Unteren Denkmalbehörden stehen. Sie sind zuständig für Grabungserlaubnisse, Denkmalschutz-Widersprüche, Petitionen und die Unterschutzstellung von Denkmalbereichen. Für Hamm ist es die Bezirksregierung Arnsberg.
Die oberste Denkmalbehörde in Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD). Es ist für den Gesetzesvollzug zuständig, erlässt Verordnungen und erstellt das Denkmalförderprogramm. Diese Behörde steht an der Spitze der dreistufigen Struktur.
Die LWL-Denkmalpflege, Landschaft- und Baukultur in Westfalen mit Sitz in Münster ist den Behörden zugeordnet und unterstütz in den allen Bereichen und Belangen der Denkmalpflege, Landschaftskultur und Baukultur.
Kontakt und Zuständigkeiten im Immobilienmanagement, Sachgebiet Untere Denkmalbehörde
Abteilungsleiter
Herr Dengler
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Sachgebietsleitung
Herr Dr. Klusemann
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Herr Wesselmann
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Heitkamp
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
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Frau Elberg
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Hamm
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