Untere Denkmalbehörde

Damit Denkmäler geschützt, erhalten und sinnvoll weiterentwickelt werden können, arbeiten in Nordrhein-Westfalen verschiedene Denkmalbehörden zusammen.

Die Untere Denkmalbehörde ist ihre Anlaufstelle in den Kommunen und Gemeinden vor Ort und sie ist zuständig für Beratung, Genehmigungen und Fragen rund um Ihr Denkmal. 

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm ist für den Schutz, die Pflege und die Erhaltung der Bau-, Garten- und Bodendenkmäler sowie der Denkmalbereiche im Stadtgebiet zuständig. Grundlage der Arbeit ist das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Denkmäler sind wichtige Zeugnisse der Geschichte der Stadt Hamm. Sie prägen das Stadtbild und geben Einblick in vergangene Bauweisen, Lebensverhältnisse und wirtschaftliche Entwicklungen. Ziel der Denkmalpflege ist es, diese historischen Werte, wie z. B. Schlösser, Herrenhäuser, Villen, einfache Wohnhäuser, Hofstellen im ländlichen Raum, Kirchen und Zechenanlagen zu bewahren und gleichzeitig eine zeitgemäße Nutzung der Gebäude zu ermöglichen. (Diese Aufzählung ist nur bespielhaft und nicht vollständig)

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hamm berät Eigentümerinnen und Eigentümer, Planende sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Dazu gehören insbesondere die Abstimmung von Baumaßnahmen an Denkmälern, Hinweise zur denkmalgerechten Instandsetzung sowie Informationen zu Fördermöglichkeiten und steuerlichen Vergünstigungen.

Bauliche Veränderungen an eingetragenen Denkmälern bedürfen in der Regel einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Denkmalbehörde erleichtert die Planung und trägt dazu bei, geeignete Lösungen für den Erhalt der historischen Bausubstanz zu finden.

Themenübersicht

Gedenktafel am Burghügel Mark
© Thorsten Hübner

Denkmalschutz

Erfahren Sie hier, wie Sie Auskünfte aus der Denkmalliste/Denkmalkarte der Stadt Hamm bekommen können. Sehen Sie, welche Denkmalbereiche es im Stadtgebiet gibt und welche Denkmalbereiche sich im Aufstellungsverfahren befinden. Sie wollten schon immer mehr zum Unterschutzstellungsverfahren für bauliche Anlagen wissen. Und bekommen Sie hier einen Einblick in die vielfältige Denkmallandschaft der Stadt Hamm, über die zurzeit eine Denkmaltopografie geschrieben wird.

Hammerkopfturm der Zeche Heinrich Robert
© Thorsten Hübner

Denkmalpflege

Sie müssen eine denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen oder Sie benötigen einen Überblick über die Fördermöglichkeiten und -programme, welche Sie als Denkmaleigentümer in Anspruch nehmen können. Sie möchten eine Bescheinigung für die Erlangung von Steuervergünstigungen beantragen oder Sie möchten sich über das Thema Archäologie und Bodendenkmalpflege informieren. Sie finden dort auch Hinweise zu Grabungserlaubnissen.

Skulptur Kiepenkerl Jan Dümmelkamp auf dem Dorfplatz in Heessen
© Thorsten Hübner

Heimatpflege und Öffentlichkeitsarbeit

Sie möchten sich über das Themengebiet Heimatpflege und die Heimatpflege in Hamm informieren? Lesen Sie hier, welche ehrenamtlichen Ortsheimatpfleger in Hamm für welche Bereiche tätig sind. Ein Stadtplan gibt eine gute Gesamtübersicht. Ebenfalls erhalten Sie hier Informationen über den jährlich stattfindenden Tag des offenen Denkmals©, an welchem sich die Stadt Hamm jedes Jahr mit einem vielfältigen Programm beteiligt. 

Leitfaden

Einen kurzen Leitfaden zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege finden sie auf unserer Seite 

Leitfaden …

FAQ

Eine Übersicht und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege finden Sie auf unserer Seite

FAQ …

Weitere Behörden

Die Oberen Denkmalbehörden in NRW sind die 27 Kreise (für kreisangehörige Gemeinden) sowie die fünf Bezirksregierungen (für kreisfreie Städte), die als Fachaufsicht über den Unteren Denkmalbehörden stehen. Sie sind zuständig für Grabungserlaubnisse, Denkmalschutz-Widersprüche, Petitionen und die Unterschutzstellung von Denkmalbereichen. Für Hamm ist es die Bezirksregierung Arnsberg. 

Die oberste Denkmalbehörde in Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD). Es ist für den Gesetzesvollzug zuständig, erlässt Verordnungen und erstellt das Denkmalförderprogramm. Diese Behörde steht an der Spitze der dreistufigen Struktur.

Die LWL-Denkmalpflege, Landschaft- und Baukultur in Westfalen mit Sitz in Münster ist den Behörden zugeordnet und unterstütz in den allen Bereichen und Belangen der Denkmalpflege, Landschaftskultur und Baukultur.

Kontakt und Zuständigkeiten im Immobilienmanagement, Sachgebiet Untere Denkmalbehörde

Abteilungsleiter

Untere Denkmalbehörde

Herr Dengler

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4504
Fax: 02381 17-104504
E-Mail-Adresse

Sachgebietsleitung

Untere Denkmalbehörde

Herr Dr. Klusemann

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4566
Fax: 02381 17-104566
E-Mail-Adresse

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Untere Denkmalbehörde

Herr Wesselmann

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4561
Fax: 02381 17-104561
E-Mail-Adresse

Untere Denkmalbehörde

Frau Heitkamp

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4562
Fax: 02381 17-104562
E-Mail-Adresse

Untere Denkmalbehörde

Frau Elberg

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4524
Fax: 02381 17-104524
E-Mail-Adresse

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Untere Denkmalbehörde

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59065 Hamm
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Fax: 02381 17-104501
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