Wohnungsangelegenheiten
Die Zuständigkeit des Sachgebietes Wohnungsangelegenheiten liegt darin, die Belegung und Vermittlung der öffentlich geförderten Wohnungen auf dem Hammer Stadtgebiet zu organiseren und durchzuführen.
Es werden, die für die Anmietung öffentlich geförderter Wohnungen notwendigen, Wohnbererechtigungsscheine ausgestellt und Wohnungssuchende in die Wohnungssuchendenkartei der Stadt Hamm aufgenommen, um ggf. eine gezielte Vermittlung in freie Wohnungen zu ermöglichen.
Auch die Einkommensermittlung für die Zinssenkung bei der NRW Bank erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches.
Hinweis
Bitte verwenden Sie für Mitteilungen per E-Mail nur: Wohnen@stadt.hamm.de
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2
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Hamm
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