Gemeinsames Lernen

Die allgemeine Schule mit den Schulformen Grundschule, Realschule, Gymnasium sowie den Schulen des längeren gemeinsamen Lernens (Sekundar- und Gesamtschulen) ist der Regelförderort für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarfen. Dies nennt man das gemeinsame Lernen.

Seit dem Schuljahr 2014/15 entsteht der Anspruch auf das gemeinsame Lernen bei der Einschulung, nach der erstmaligen Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes sowie während der Übergangszeit von der Grundschule in die weiterführende Schule. In der Stadt Hamm wird das gemeinsame Lernen an allen Grundschulen und an fast allen weiterführenden Schulen angeboten. Einzelne Förderschwerpunkte wie „Körperliche und motorische Entwicklung“ und „Hören/Kommunikation“ benötigen eine besondere Ausstattung der Schulräume bzw. des Schulgebäudes. Daher kann das Angebot des gemeinsamen Lernens für diese Unterstützungsbedarfe nicht an allen allgemeinen Schulen gemacht werden. Welche Schulen eine besondere Ausstattung haben, sehen Sie hier.

Darüber hinaus gibt es jedoch weiterhin das Angebot von Förderschulen, die auf spezielle Unterstützungsbedarfe ausgerichtet sind. Die Förderschulen in der Stadt Hamm und Umgebung sehen Sie hier.

Sofern Eltern dies wünschen, kann ihr Kind auch im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten eine dieser Förderschulen besuchen.

Kontakt

Inklusionsbeauftragte

Frau Goy-Schuh

Stadthausstraße 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-5051
Fax: 02381 17-105051
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