Inklusion beim Eintritt in die Grundschule

Wenn Kinder in die Schule kommen, müssen viele Dinge bedacht werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen. Neben den Kindern, die bereits eine Frühfördereinrichtung besuchen oder im Kindergarten integrativ betreut werden, gibt es aber auch eine große Zahl von Kindern, bei denen eventuell ein Unterstützungsbedarf vorliegen könnte.

Sobald  Eltern das Anschreiben erhalten, in dem sie auf die Schulpflicht des Kindes hingewiesen werden, melden sie das Kind bei der Grundschule ihrer Wahl an. Mit der Schulleitung besprechen sie dann die besonderen Unterstützungsbedarfe, die aus Sicht der Eltern vorliegen bzw. schon im Rahmen der Frühförderung festgestellt wurden. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass die gewählte Schule nicht über die notwendige räumliche Ausstattung für einzelne Behinderung gerade im Bereich des Förderschwerpunktes „Körperliche und motorische Entwicklung“ verfügt. In diesem Fall wird dann den Eltern eine alternative Schule durch das Schulamt für die Stadt Hamm vorgeschlagen.

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