Sprachbildung und -förderung von Kindern im Grundschulalter

Sprache ist Basis für jedes weitere Lernen und der Schlüssel für Bildung und Integration. Die Grundschulen sind daher in der Verantwortung, an die in den Kindertagesstätten begonnenen Sprachbildungs- und fördermaßnahmen anzuknüpfen.

Durchgängige Sprachbildung ist rechtlich nicht nur im Schulgesetz NRW verankert, sondern auch verbindlich im Referenzrahmen Schulqualität NRW sowie in den Richtlinien und Lehrplänen des Landes NRW festgehalten. Ziel der Durchgängigen Sprachbildung ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler einen Zugang zur Bildungssprache erhalten, damit sie erfolgreich am ganzheitlichen Schulleben teilnehmen können. Bereits das Gespräch mit den Eltern und dem Kind während der Anmeldung an der Grundschule ist eine erste Gelegenheit, Eindrücke von der sprachlichen Kompetenz des Kindes zu gewinnen. Hierbei bittet die Schule die Eltern um Angaben über die bisherige Sprachbiografie des Kindes. Im weiteren Verlauf der Grundschule wird das Kind sprachlich gefördert, im Unterricht selbst und/oder durch zusätzliche Förderangebote. Dazu entwickeln die Schulen standortbezogene Konzepte zur Sprachbildung und -förderung.

Seit Februar 2020 fungiert Sarah Bertmann als Sprachbildungskoordinatorin für die Stadt Hamm. Sie arbeitet in diesem Punkt eng mit der zuständigen Schulaufsichtsbeamtin Frau Wessels zusammen. Jede Grundschule in Hamm hat eine/n Sprachbildungsbeauftrage/n ernannt. Gemeinsam finden regelmäßige Dienstbesprechungen statt. Als zusätzliches Hilfsmittel haben aller Hammer Grundschulen eine eigene "Starterbox" erhalten. Diese beinhalten Bücher und Materialien zur Sprachdiagnose und -förderung und unterstützen die Lehrkräfte in ihrem Unterricht.

Kontakt

Sekretariat Schulaufsicht

Frau Rahmann

Stadthausstraße 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-5017
Fax: 02381 17-105017
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