Das Verfahren

Im Baugesetzbuch ist auch das Verfahren zur Aufstellung des FNPs detailliert geregelt, dass sowohl eine gesetzliche Beteiligung der Öffentlichkeit als auch der Behörden vorsieht.

Das Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung des FNP wird wesentlich in den §§ 1-7 BauGB geregelt entsprechend der folgenden Ablaufgraphik:

Die Verfahrensschritte

  • (Neu-) Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Hamm (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  • Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange „Scoping“ (§ 4 Abs. 1 BauGB)
  • Erarbeitung eines Vorentwurfs (mit Begründung + Umweltbericht)
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) als Bürgerversammlungen
  • Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
  • Abstimmung mit den Bauleitplänen benachbarter Gemeinden und Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 2 Abs. 2 BauGB)
  • Überarbeitung des Vorentwurfes
  • Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs für die Dauer von einem Monat
  • Öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB)
  • Erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
  • Erneute Abstimmung mit den Bauleitplänen benachbarter Gemeinden und Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 2 Abs. 2 BauGB)
  • Abwägung der eingegangenen Anregungen und Feststellungsbeschluss des FNP durch den Rat
  • Genehmigung des FNP durch die Bezirksregierung Arnsberg als höhere Verwaltungsbehörde
  • Bekanntmachung der Genehmigung und damit Wirksam werden des Plans

Diese Schritte zur Aufstellung sind in Hamm mit der Durchführung verschiedenster Beteiligungs- und Entscheidungsprozesse gekoppelt.

Besondere Vorgehensweise in Hamm – WerkStadt Hamm

Neben der Beachtung der formal-rechtlichen Schritte spielt eine Reihe von methodischen und organisatorischen Aspekten bei der Flächennutzungsplanung eine wichtige Rolle: Die aktuelle Situation der Kommunen erfordert Veränderungen im kommunalen Handeln. Dabei hat die Stadt Hamm von Beginn an die Chance genutzt, den FNP als Anlass zu nutzen eine wichtige Diskussion über die künftige Ausgestaltung der Hammer Stadtentwicklung anzustoßen. Ein innovativer Ansatz, der z. T. weit über das förmliche Verfahren hinausreicht, war das Bürger-beteiligungsverfahren „WerkStadt Hamm“. In dem Verfahren hat die Stadt bereits im Vorfeld der Neuaufstellung die Hammer Bürgerschaft Ende des Jahres 2003 in Werkstattgesprächen in allen Stadtbezirken zu Ihren Vorstellungen zur räumlichen Entwicklung ihrer Stadt befragt und Varianten diskutiert. Als Ergebnis liegt das 2004 verabschiedete Strukturkonzept zur Stadtentwicklung vor, das sowohl Leitlinien der Gesamtstadtentwicklung als auch stadtbezirksbezogene Diskussionsergebnisse enthält. Der WerkStadt-Bericht steht zum Download bereit!

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Gesamtstädtische Planung und Stadtteilentwicklung

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