OB Marc Herter begrüßt neue Corona-Maßnahmen

„Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen richtig und gut“

Das Land NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung herausgegeben und die Kontaktregeln sowie die Maskenpflicht nachjustiert. Da wieder keine Regelung für den privaten Raum getroffen wurde, lässt die Stadt Hamm hierzu ihre Allgemeinverfügung in Kraft.

Oberbürgermeister Marc Herter in einer ersten Stellungnahme zu den Ergebnissen der Bund-Länder-Konferenz: „Die Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen halten wir für richtig und gut. Es kommt vor allem darauf an, dass wir uns in diesen Tagen weniger begegnen, uns weniger physisch treffen.“ Auch die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes auf die Arbeitsstätten begrüßt Herter. „Diese Regelung entspricht dem, was wir im Infektionsgeschehen in Hamm wahrnehmen; nämlich, dass es auch am Arbeitsplatz zu Infektionsgeschehen kommt, wenn man sich ohne Maske vom eigenen Arbeitsbereich wegbewegt. Deshalb halte ich es grundsätzlich für eine gute Regelung, dass nun in den Betrieben auch durchgängig die Mund-Nase-Bedeckung gilt.“ Ausgenommen von dieser Regelung ist lediglich der eigene Platz, und dies auch nur, insofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen eingehalten wird. „In unseren Schulen haben wir bereits gute Erfahrungen mit der Mund-Nasen-Bedeckung gemacht“, so Herter.

Privater Raum: Städtische Einschränkungen bleiben bestehen

Als unverständlich bezeichnete Herter, dass das Land NRW die Kontakte im privaten Raum erneut nicht geregelt habe. "Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, die hierzu in der Allgemeinverfügung der Stadt Hamm seit dem 25. November gültigen Bestimmungen weiter in Kraft zu lassen", sagte Oberbürgermeister Marc Herter. Die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern/Treffen ist hiernach auf zehn Personen begrenzt (unabhängig von der Zahl der Haushalte). Dabei sind zwingend Kontaktlisten zu führen. Eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht nicht. Die Regelung besteht mindestens bis zum Freitag, 18. Dezember, fort. Wenn Feiern mit mehr als zehn Personen stattfinden, erwartet den Verantwortlichen ein Bußgeld von 2.500 Euro.

Auch zu den neuen Regelungen für Schulen äußert sich Oberbürgermeister Herter: „Da hätten wir uns klarere Regeln gewünscht. Konkret, dass sich Bund und Länder darauf verständigt hätten, einen allgemeinen Wechselunterricht einzurichten, um die Schülerverkehre zu entzerren und dafür zu sorgen, dass die Klassenzimmer nicht mehr mit so vielen Schülerinnen und Schülern besetzt sind.“

Quelle: SPD-Fraktion

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