Abfallgebühren

Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Abfallentsorgung der Stadt und sonstigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen werden Benutzungsgebühren erhoben.
Für alle Grundstückseigentümer/innen besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang.
Die Aufstellung der Abfallbehälter (für Restmüll, Bioabfälle, Altpapier und Wertstoffe) sowie die Entsorgung des Abfalls erfolgt durch den Abfallwirtschafts- und Straßenreinigungsbetrieb Hamm (ASH).

Bemessungsgrundlage
Maßstab für die Berechnung der Gebühren bei Abfallbehältern ist nach § 8 Abs. 2 a der Abfallsatzung der Stadt Hamm das Eigentum an den Gefäßen, die Anzahl und die Größe der Gefäße sowie die nach § 12 der Abfallsatzung angebotene Häufigkeit der Entleerung.
 

Gut zu wissen

Die Abfallbeseitigungsgebühren werden mit dem Grundbesitzabgabenbescheid als Jahresbetrag festgesetzt.

Sie werden für ein Kalenderjahr zu je gleichen Teilbeträgen zu den in § 2 Abs. 7 Abfallgebührensatzung der Stadt Hamm festgesetzten Terminen fällig. Diese sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Grundsätzlich sind gemäß § 2 Abs. 10 Abfallgebührensatzung bis zur Bekanntgabe eines neuen Abgabenbescheides zu den bisherigen Fälligkeitsterminen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahresabgaben zu entrichten.

Waren bis zur Bekanntgabe der zu entrichtenden Beträge keine Vorauszahlungen zu den bisherigen Fälligkeitstagen zu leisten, so ist abweichend von der Regelung nach § 2 Abs. 10 Abfallgebührensatzung der Betrag, der sich nach dem bekannt gegebenen Abgabenbescheid für die vorangegangenen Fälligkeitstage ergibt, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides zu entrichten (§ 2 Abs. 14 Abfallgebührensatzung).
 

 Größe des Behälters 

 Gebühr

80 l 139,38 EUR pro Jahr
120 l 205,93 EUR pro Jahr
240 l 407,69 EUR pro Jahr
660 l 1.085,92 EUR pro Jahr
1.100 l1.734,40 EUR pro Jahr

Die 660 l und 1.100 l Behälter werden bei Bedarf auch wöchentlich oder mehrmals wöchentlich entleert. Der Gebührensatz erhöht sich entsprechend der Häufigkeit der Entleerung.
Weitere Informationen zum Thema Restmüll finden Sie auf der Internetseite des ASH.   

Nur Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als private Haushalte 
 

 Größe des Behälters 

 Gebühr

80 l  121,26 EUR pro Jahr
120 l  179,17 EUR pro Jahr
240 l  354,71 EUR pro Jahr
660 l   944,74 EUR pro Jahr
1.100 l1.509,03 EUR pro Jahr

Die 660 l und 1.100 l Behälter werden bei Bedarf auch wöchentlich oder mehrmals wöchentlich entleert. Der Gebührensatz erhöht sich entsprechend der Häufigkeit der Entleerung.

Weitere Informationen zum Thema Restmüll finden Sie auf derInternetseite des ASH.   

bei ganzjähriger 14 täglicher Leerung

 Größe des Behälters 

 Gebühr

120 l45,69 EUR pro Jahr
240 l91,38 EUR pro Jahr

als sog. „Saisontonne“ (14 tägliche Leerung nur im Zeitraum Anfang März - Ende November)

 Größe des Behälters 

 Gebühr

120 l34,27 EUR pro Jahr
240 l68,53 EUR pro Jahr


Weitere Informationen zum Thema Bioabfall finden Sie auf der Internetseite des ASH.   
 

Außer bei der Erstausstattung wird für die Ab-, An- und Ummeldung aller Abfallbehälter eine Tauschgebühr in Höhe von 12,50 EUR je Grundstück erhoben.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des ASH.   

Hier gelangen Sie direkt zum Online-Formular Änderung von Abfallbehältern

Als weitere Zusatzleistung bietet der ASH einzelne Zusatzleerungen an.

Bei besonderem Bedarf können Grundstückseigentümer/innen für alle Behältergrößen und -arten schriftlich formlos, z.B. per E-Mail, beim ASH eine zusätzliche Leerung beantragen. 

Bei den gebührenpflichtigen Abfallbehältern (Restmülltonne und Biotonne) fällt eine gesonderte Gebühr an. Diese wird in Abhängigkeit von der Behältergröße berechnet.

Berechnungsgrundlage ist 1/26 der jeweiligen Jahresgebühr der 14-täglichen Leerung.
Ist für die Zusatzleerung eine Anfahrt erforderlich, werden zusätzlich 12,50 € berechnet. 
Bei Zusatzleerungen vor Ort (ohne erforderliche Anfahrt) fällt eine Verwaltungspauschale in Höhe von 6,25 € an.

Die Gebühren werden direkt vom ASH erhoben.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des ASH.   

Der ASH bietet zusätzlich einen gebührenpflichtigen Hol- und Vollservice an.

Der Holservice beinhaltet am Abfuhrtag nur das Holen des Behälters vom Stellplatz, nicht aber auch das Zurückstellen nach der Leerung.
Der Vollservice beinhaltet am Abfuhrtag das Holen des Behälters vom Stellplatz sowie das Zurückstellen nach der Leerung.

Folgende Jahresgebühren werden bei Wegstrecken bis 20 Meter je Behälter zusätzlich zur Abfallgebühr ab dem 01.01.2026 erhoben:

im HolserviceGebühr
bei 14-täglicher Leerung (graue Abfallbehälter und Biotonnen)32,50 €UR pro Jahr
bei 4-wöchentlicher Leerung (blaue Papiertonnen)16,25 EUR pro Jahr
im VollserviceGebühr
bei 14-täglicher Leerung (graue Abfallbehälter und Biotonnen)65,00 €UR pro Jahr
bei 4-wöchentlicher Leerung (blaue Papiertonnen)32,50 EUR pro Jahr

Für den Hol- und Vollservice über 20 m Wegstrecke wird bei 2- und 4-rädrigen Abfallbehältern eine zusätzliche, wegstreckenabhängige Gebühr berechnet. Diese wird durch den ASH erhoben.

Für den Hol- und Vollservice der Wertstoffbehälter werden privatrechtliche Entgelte erhoben, für die Mehrwertsteuer anfällt. Diese Entgelte werden nur durch den ASH erhoben.

Weitere Informationen zum Hol- und Vollservice finden Sie auf der Internetseite des ASH

Auf Antrag können vom ASH Abfallbehälter mit einem Schließsystem (Schwerkraftschloss) zur Verfügung gestellt werden.
Die Kosten je Schloss sowie eine Anfahrtspauschale für die Montage werden direkt vom ASH erhoben.
Bei Interesse wird gebeten, sich direkt mit dem ASH in Verbindung zu setzen.

Weitere Informationen zum Schwerkraftschloss finden Sie auf der Internetseite des ASH

Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle, die sich zum Einsammeln in Abfallsäcken eignen, können von der Stadt Hamm zugelassene Abfallsäcke benutzt werden, bei denen die Gebühr im Verkaufspreis enthalten ist. 
Ab 2026 beträgt der Verkaufspreis im Handel je Sack (60 l) 5,00 EUR.

Wir helfen gerne weiter

Stadtbezirk-Nr.Stadtteil   Kassenzeichen beginnend mitRufnummer
3Rhynern-Allen100217-9909
6Bockum-Hövel100317-9911
3Rhynern-Berge100817-9909
2Uentrop-Braam-Ostwennemar101217-9909
3Rhynern-Freiske101817-9909
2Uentrop-Frielinghausen101917-9909
2Uentrop-Haaren102317-9909
1Mitte-Altstadt102417-9915
5Herringen102817-9915
4Pelkum-Lerche103317-9909
2Uentrop-Norddinker104217-9909
3Rhynern-Osterflierich104617-9909
3Rhynern-Osttünnen104717-9909
4Pelkum104917-9957
3Rhynern105017-9910
5Herringen-Sandbochum105317-9909
2Uentrop-Schmehausen105417-9915
3Rhynern-Süddinker106017-9915
2Uentrop106317-9915
2Uentrop-Vöckinghausen106517-9909
3Rhynern-Wambeln106617-9915
4Pelkum-Weetfeld107017-9909
2Uentrop-Werries107117-9909
3Rhynern-Westtünnen107517-9912
4Pelkum-Wiescherhöfen107617-9910
1Mitte-Bahnhofsviertel107717-9957
1Mitte-Osten107817-9912
6Bockum-Hövel-Hamm-Norden107917-9910
7Heessen-Hamm-Norden107917-9910
1Mitte-Süden108017-9912
1Mitte-Westen108117-9915
4Pelkum-Wiescherhöfen108217-9910
7Heessen108517-9909

§ Rechtsgrundlagen

Abfallsatzung der Stadt Hamm vom 20.12.2001 und die Abfallgebührensatzung der Stadt Hamm in der jeweils geltenden Fassung.

 Weitere Informationen/Unterlagen

Einzugsermächtigung/SEPA - Lastschriftenmandat

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Bismarckstraße 1
59065 Hamm

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