Abfallgebühren
Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Abfallentsorgung der Stadt und sonstigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen werden Benutzungsgebühren erhoben.
Für alle Grundstückseigentümer/innen besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang.
Die Aufstellung der Abfallbehälter (für Restmüll, Bioabfälle, Altpapier und Wertstoffe) sowie die Entsorgung des Abfalls erfolgt durch den Abfallwirtschafts- und Straßenreinigungsbetrieb Hamm (ASH).
Bemessungsgrundlage
Maßstab für die Berechnung der Gebühren bei Abfallbehältern ist nach § 8 Abs. 2 a der Abfallsatzung der Stadt Hamm das Eigentum an den Gefäßen, die Anzahl und die Größe der Gefäße sowie die nach § 12 der Abfallsatzung angebotene Häufigkeit der Entleerung.
Gut zu wissen
Die Abfallbeseitigungsgebühren werden mit dem Grundbesitzabgabenbescheid als Jahresbetrag festgesetzt.
Sie werden für ein Kalenderjahr zu je gleichen Teilbeträgen zu den in § 2 Abs. 7 Abfallgebührensatzung der Stadt Hamm festgesetzten Terminen fällig. Diese sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Grundsätzlich sind gemäß § 2 Abs. 10 Abfallgebührensatzung bis zur Bekanntgabe eines neuen Abgabenbescheides zu den bisherigen Fälligkeitsterminen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahresabgaben zu entrichten.
Waren bis zur Bekanntgabe der zu entrichtenden Beträge keine Vorauszahlungen zu den bisherigen Fälligkeitstagen zu leisten, so ist abweichend von der Regelung nach § 2 Abs. 10 Abfallgebührensatzung der Betrag, der sich nach dem bekannt gegebenen Abgabenbescheid für die vorangegangenen Fälligkeitstage ergibt, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides zu entrichten (§ 2 Abs. 14 Abfallgebührensatzung).
Größe des Behälters | Gebühr |
| 80 l | 139,38 EUR pro Jahr |
| 120 l | 205,93 EUR pro Jahr |
| 240 l | 407,69 EUR pro Jahr |
| 660 l | 1.085,92 EUR pro Jahr |
| 1.100 l | 1.734,40 EUR pro Jahr |
Die 660 l und 1.100 l Behälter werden bei Bedarf auch wöchentlich oder mehrmals wöchentlich entleert. Der Gebührensatz erhöht sich entsprechend der Häufigkeit der Entleerung.
Weitere Informationen zum Thema Restmüll finden Sie auf der Internetseite des ASH.
Nur Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als private Haushalte
Größe des Behälters | Gebühr |
| 80 l | 121,26 EUR pro Jahr |
| 120 l | 179,17 EUR pro Jahr |
| 240 l | 354,71 EUR pro Jahr |
| 660 l | 944,74 EUR pro Jahr |
| 1.100 l | 1.509,03 EUR pro Jahr |
Die 660 l und 1.100 l Behälter werden bei Bedarf auch wöchentlich oder mehrmals wöchentlich entleert. Der Gebührensatz erhöht sich entsprechend der Häufigkeit der Entleerung.
Weitere Informationen zum Thema Restmüll finden Sie auf derInternetseite des ASH.
bei ganzjähriger 14 täglicher Leerung
Größe des Behälters | Gebühr |
| 120 l | 45,69 EUR pro Jahr |
| 240 l | 91,38 EUR pro Jahr |
als sog. „Saisontonne“ (14 tägliche Leerung nur im Zeitraum Anfang März - Ende November)
Größe des Behälters | Gebühr |
| 120 l | 34,27 EUR pro Jahr |
| 240 l | 68,53 EUR pro Jahr |
Weitere Informationen zum Thema Bioabfall finden Sie auf der Internetseite des ASH.
Außer bei der Erstausstattung wird für die Ab-, An- und Ummeldung aller Abfallbehälter eine Tauschgebühr in Höhe von 12,50 EUR je Grundstück erhoben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des ASH.
Hier gelangen Sie direkt zum Online-Formular Änderung von Abfallbehältern
Als weitere Zusatzleistung bietet der ASH einzelne Zusatzleerungen an.
Bei besonderem Bedarf können Grundstückseigentümer/innen für alle Behältergrößen und -arten schriftlich formlos, z.B. per E-Mail, beim ASH eine zusätzliche Leerung beantragen.
Bei den gebührenpflichtigen Abfallbehältern (Restmülltonne und Biotonne) fällt eine gesonderte Gebühr an. Diese wird in Abhängigkeit von der Behältergröße berechnet.
Berechnungsgrundlage ist 1/26 der jeweiligen Jahresgebühr der 14-täglichen Leerung.
Ist für die Zusatzleerung eine Anfahrt erforderlich, werden zusätzlich 12,50 € berechnet.
Bei Zusatzleerungen vor Ort (ohne erforderliche Anfahrt) fällt eine Verwaltungspauschale in Höhe von 6,25 € an.
Die Gebühren werden direkt vom ASH erhoben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des ASH.
Der ASH bietet zusätzlich einen gebührenpflichtigen Hol- und Vollservice an.
Der Holservice beinhaltet am Abfuhrtag nur das Holen des Behälters vom Stellplatz, nicht aber auch das Zurückstellen nach der Leerung.
Der Vollservice beinhaltet am Abfuhrtag das Holen des Behälters vom Stellplatz sowie das Zurückstellen nach der Leerung.
Folgende Jahresgebühren werden bei Wegstrecken bis 20 Meter je Behälter zusätzlich zur Abfallgebühr ab dem 01.01.2026 erhoben:
| im Holservice | Gebühr |
|---|---|
| bei 14-täglicher Leerung (graue Abfallbehälter und Biotonnen) | 32,50 €UR pro Jahr |
| bei 4-wöchentlicher Leerung (blaue Papiertonnen) | 16,25 EUR pro Jahr |
| im Vollservice | Gebühr |
|---|---|
| bei 14-täglicher Leerung (graue Abfallbehälter und Biotonnen) | 65,00 €UR pro Jahr |
| bei 4-wöchentlicher Leerung (blaue Papiertonnen) | 32,50 EUR pro Jahr |
Für den Hol- und Vollservice über 20 m Wegstrecke wird bei 2- und 4-rädrigen Abfallbehältern eine zusätzliche, wegstreckenabhängige Gebühr berechnet. Diese wird durch den ASH erhoben.
Für den Hol- und Vollservice der Wertstoffbehälter werden privatrechtliche Entgelte erhoben, für die Mehrwertsteuer anfällt. Diese Entgelte werden nur durch den ASH erhoben.
Weitere Informationen zum Hol- und Vollservice finden Sie auf der Internetseite des ASH.
Auf Antrag können vom ASH Abfallbehälter mit einem Schließsystem (Schwerkraftschloss) zur Verfügung gestellt werden.
Die Kosten je Schloss sowie eine Anfahrtspauschale für die Montage werden direkt vom ASH erhoben.
Bei Interesse wird gebeten, sich direkt mit dem ASH in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen zum Schwerkraftschloss finden Sie auf der Internetseite des ASH.
Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle, die sich zum Einsammeln in Abfallsäcken eignen, können von der Stadt Hamm zugelassene Abfallsäcke benutzt werden, bei denen die Gebühr im Verkaufspreis enthalten ist.
Ab 2026 beträgt der Verkaufspreis im Handel je Sack (60 l) 5,00 EUR.
Wir helfen gerne weiter
| Stadtbezirk-Nr. | Stadtteil | Kassenzeichen beginnend mit | Rufnummer |
|---|---|---|---|
| 3 | Rhynern-Allen | 1002 | 17-9909 |
| 6 | Bockum-Hövel | 1003 | 17-9911 |
| 3 | Rhynern-Berge | 1008 | 17-9909 |
| 2 | Uentrop-Braam-Ostwennemar | 1012 | 17-9909 |
| 3 | Rhynern-Freiske | 1018 | 17-9909 |
| 2 | Uentrop-Frielinghausen | 1019 | 17-9909 |
| 2 | Uentrop-Haaren | 1023 | 17-9909 |
| 1 | Mitte-Altstadt | 1024 | 17-9915 |
| 5 | Herringen | 1028 | 17-9915 |
| 4 | Pelkum-Lerche | 1033 | 17-9909 |
| 2 | Uentrop-Norddinker | 1042 | 17-9909 |
| 3 | Rhynern-Osterflierich | 1046 | 17-9909 |
| 3 | Rhynern-Osttünnen | 1047 | 17-9909 |
| 4 | Pelkum | 1049 | 17-9957 |
| 3 | Rhynern | 1050 | 17-9910 |
| 5 | Herringen-Sandbochum | 1053 | 17-9909 |
| 2 | Uentrop-Schmehausen | 1054 | 17-9915 |
| 3 | Rhynern-Süddinker | 1060 | 17-9915 |
| 2 | Uentrop | 1063 | 17-9915 |
| 2 | Uentrop-Vöckinghausen | 1065 | 17-9909 |
| 3 | Rhynern-Wambeln | 1066 | 17-9915 |
| 4 | Pelkum-Weetfeld | 1070 | 17-9909 |
| 2 | Uentrop-Werries | 1071 | 17-9909 |
| 3 | Rhynern-Westtünnen | 1075 | 17-9912 |
| 4 | Pelkum-Wiescherhöfen | 1076 | 17-9910 |
| 1 | Mitte-Bahnhofsviertel | 1077 | 17-9957 |
| 1 | Mitte-Osten | 1078 | 17-9912 |
| 6 | Bockum-Hövel-Hamm-Norden | 1079 | 17-9910 |
| 7 | Heessen-Hamm-Norden | 1079 | 17-9910 |
| 1 | Mitte-Süden | 1080 | 17-9912 |
| 1 | Mitte-Westen | 1081 | 17-9915 |
| 4 | Pelkum-Wiescherhöfen | 1082 | 17-9910 |
| 7 | Heessen | 1085 | 17-9909 |
§ Rechtsgrundlagen
Abfallsatzung der Stadt Hamm vom 20.12.2001 und die Abfallgebührensatzung der Stadt Hamm in der jeweils geltenden Fassung.
Weitere Informationen/Unterlagen
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Hamm
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