Landtagswahl am 25. April 2027

Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen wählen die Bürger und Bürgerinnen die Abgeordneten des Landtags in Düsseldorf. Die nächste Landtagswahl findet am 25. April 2027 statt.

Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat im Wahlkreis gewählt. Die Stadt Hamm gehört zu den Wahlkreisen 118 und 117. Der Landtagswahlkreis 118 – Hamm I umfasst das Gebiet der Stadt Hamm mit Ausnahme des Stadtbezirks Hamm-Herringen. Der Stadtbezirk Herringen gehört zum Wahlkreis 117 – Unna III – Hamm II. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Zweitstimme ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Landtag.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen wohnt.

Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten automatisch die Wahlbenachrichtigung mit Angabe des Wahllokals. Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen und zu den Fristen finden Sie auf der Briefwahlseite.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, hilft die Wahl-Hotline bei der Klärung weiter.

Alle wichtigen Informationen zur Wahl werden öffentlich bekannt gemacht und auf dieser Seite bereitgestellt. Antworten auf häufige Fragen finden sich außerdem in den FAQs.