Denkmalbereichssatzung Nr. 4 - Pelkumer Kirchplatz
Der Rat der Stadt Hamm hat am 09.12.2025 beschlossen, die Untere Denkmalbehörde mit der Erstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Pelkumer Kirchplatz rund um die St.-Jakobus-Kirche zu beauftragen. Ziel der Satzung ist der Schutz der kleinteiligen Struktur incl. des Wege- u. Straßenbildes im öffentlichen Raum, die Kubaturen der Gebäude (Hausformen und Dachneigungen) und das äußere Erscheinungsbild des Ensembles aus trauf- und giebelständigen Fachwerkhäusern (fast ausschließlich mit pfannengedeckten Satteldächern) im Umfeld der St.-Jakobus-Kirche.
Historischer Hintergrund
Die erste urkundliche Erwähnung findet sich in einer Besitzurkunde der Benediktinerabtei Deutz. Sie datiert auf das Jahr 1003, in welchem dem Kloster das Gut Pelkum (Pilicheim) durch Erzbischof Heribert von Köln übergeben wurde. 1147 wird der Hof samt einer Kapelle, der späteren Jakobuskirche, als Abteibesitz durch Papst Eugen III. bestätigt. Nach Errichtung der Jakobuskirche entstand eine für Westfalen charakteristische Kirchringbebauung. Nördlich des Kirchplatzes entwickelte sich eine straßendorfartige Anlage entlang der Kamener Straße. Die Urkarten des 19. Jahrhunderts lassen diese Siedlungsstruktur klar erkennen.
Die ab dem 12. Jahrhundert entstandene Jakobuskirche war ursprünglich von einem Begräbnisplatz umgeben, der 1843 aufgegeben wurde. Nur noch ein symbolischer Grabstein zeugt heute von seinem Vorhandensein. Der Kirchhof wurde mit Bäumen bepflanzt und die Kirche mit einem Eisengitter eingefriedet. So erhielt der Pelkumer Kirchplatz im 19. Jahrhundert sein heutiges Gepräge als ein mit Bäumen umstandener Dorfplatz.
Die kleinen, zumeist giebelständigen Fachwerkhäuser um diesen Platz wurden von Gewerbetreibenden, Tagelöhnern und Brinksitzern (Hausbesitzer ohne Landeigentum) bewohnt. Die kleinen Parzellen mit ihrem Baubestand auf der West- und Südseite dokumentieren noch den ursprünglichen Zustand, obgleich viele der einst nur wenige Meter tiefen Grundstücke im 19. und 20. Jahrhundert mit umgebenden Flächen zusammengelegt wurden. Zwei Gebäude (Nr. 11 und Nr. 14) enthalten partiell noch charakterbestimmende Bausubstanz aus dem 17./18. Jahrhundert, Nr. 8 ist sogar weitgehend aus der Zeit um 1700 überkommen. 1993 wurde der Pelkumer Kirchplatz im Rahmen eines Programms zur Wohnumfeldverbesserung (Kopfsteinpflasterung) neugestaltet.
Download
Kontakt
Untere Denkmalbehörde
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
Internet