Das Villenviertel am Markgrafenufer ist durch die Denkmalbereichssatzung Markgrafenufer gem. §10 DSchG unter besonderen Schutz gestellt. Ziel der Satzung ist es, die vorhandene Bebauung und das Gefüge aus öffentlichen und privaten Freiflächen entlang der kanalisierten Ahse substantiell zu erhalten und zu schützen.
Denkmalbereiche der Stadt Hamm
Aufgabe und Ziel eines Denkmalbereichs ist der Schutz und die dauerhafte Erhaltung von wertgebenden Schutzgegenständen in einem zuvor festgelegten Geltungsbereich.
Ein Denkmalbereich ist eine Satzung, welche aus dem Satzungstext und aus den Anhängen besteht. Im textlichen Teil wird der räumliche Geltungsbereich definiert, es werden die Ziele formuliert, die Schutzgegenstände sind erklärt und aufgeführt und es werden die Bedeutungs- und Erhaltungsgründe genannt, auf welchen die Unterschutzstellung abzielt.
Zu den Anhängen gehört immer eine Kartierung und ein Katalog der Schutzgegenstände, woraus zu ersehen ist, welche Gegenstände mit der Denkmalbereichssatzung geschützt werden. Weitere Anhänge können z. B. Karten und Fotos sein. Zu einer Denkmalbereichssatzung gehört ebenfalls das Gutachten des zuständigen Denkmalfachamtes, hier in Hamm ist das die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in NRW.
Das Verfahren für die Aufstellung der Denkmalbereichssatzungen ist im Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) geregelt. Dabei durchläuft der Entwurf zur Denkmalbereichssatzung mehrere Verfahrensschritte. Neben verschiedenen Beschlüssen erfolgt eine auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Behörden. Während dieser Beteiligung können Anregungen, Hinweise und Bedenken in einer zuvor festgelegten Frist vorgebracht werden.
Sie können sich hier auf den folgenden Seiten über die Inhalte der rechtskräftigen Denkmalbereiche und über den Stand der sich in Aufstellung befindlichen Denkmalbereichsatzungen informieren.