Briefwahl
Kommunal- und Integrationsratswahl am 14. September 2025 (eventuelle Stichwahl am 28. September 2025)
Im Rahmen der Wahlbenachrichtigung erhalten die rund 134.000 Wahlberechtigten für die Kommunalwahl sowie die etwa 56.300 Wahlberechtigten für die Integrationsratswahl in Hamm dieses Mal erstmals keine Wahlbenachrichtigungskarte, sondern einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Diese Briefe werden zwischen dem 19. und 23. August 2025 zugestellt. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief befindet sich ein QR-Code, mit dem Sie schnell und bequem Ihren Antrag auf Briefwahl stellen können.
Zur Beantragung der Briefwahl können Wahlberechtigte am einfachsten das Online-Formular nutzen, das über den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgerufen wird. Der Vorteil: Alle notwendigen Daten werden automatisch in das Formular eingetragen und können direkt digital versendet werden. Dadurch werden Fehler bei der manuellen Eingabe vermieden, und die Daten werden automatisch bei der Stadt Hamm eingelesen und verarbeitet. Alternativ kann der Antrag auch händisch auf dem Wahlscheinantrag ausgefüllt werden.
Der händische Antrag kann zudem persönlich in den Briefwahlbüros im Technischen Rathaus (Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm) oder im Bürgeramt Rhynern (Unnaer Straße 12, 59069 Hamm) abgegeben werden.
Die Briefwahlbüros öffnen bereits ab Dienstag, dem 12. August 2025 (Öffnungszeiten siehe Briefwahlbüros), sodass Wahlberechtigte dort schon frühzeitig ihre Unterlagen erhalten und ihre Stimme abgeben können. Dies gilt sowohl für die Kommunalwahl als auch für die Integrationsratswahl. Dort ist die Beantragung und Ausgabe der Briefwahlunterlagen auch bereits vor der Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe möglich.
Eine formlose schriftliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ebenso möglich wie eine Beantragung per E-Mail an briefwahl@stadt.hamm.de. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, ggf. Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung, ggf. abweichende Versandanschrift sowie eine Vollmacht, wenn die Unterlagen für eine andere Person angefordert werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Wichtig
Briefwähler*innen sollten ihre Unterlagen möglichst schnell nach Erhalt ausfüllen und entweder an die Stadt Hamm zurücksenden oder direkt in den Briefwahlbüros abgeben. Damit die Unterlagen rechtzeitig bei der Stadt Hamm eingehen, wird empfohlen, sie spätestens bis Mittwoch, den 10. September, auf den Postweg zu bringen. Die wahlberechtigte Person hat diesen so rechtzeitig zu versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht (Rathaus, Theodor-Heuss-Platz 16, 59065 Hamm). Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden. Die Versendung des Wahlbriefes durch die Deutsche Post ist innerhalb Deutschlands unentgeltlich. Das Porto übernimmt die Stadt Hamm.
Briefwahlunterlagen (rote Wahlbriefe für die Kommunalwahl und orangene für die Integrationsratswahl) werden am Wahlsonntag in den Wahllokalen nicht angenommen!
Am Samstag, 13.09.2025, ist das Wahlamt in der Zeit von 09 bis 12 Uhr in der Lessingstraße 26, 59063 Hamm vor Ort geöffnet. Dort können, wenn glaubhaft versichert wird, dass Wahlscheine nicht zugestellt oder verloren wurden, Ersatz-Wahlscheine ausgestellt werden.
Die Wahllokale sind am Wahltag, dem 14. September 2025, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Briefwahlbüros
Die Briefwahlbüros öffnen ab Dienstag, dem 12. August. In dringenden Fällen kann über die Wahl-Hotline 17-3590 oder per E-Mail an wahlen@stadt.hamm.de eine Beratung erfolgen. Die Briefwahlbüros befinden sich im Technischen Rathaus sowie im Bürgeramt Rhynern.
Im Wahlamt (Lessingstraße) ist kein Briefwahlbüro. Dort können lediglich Briefwahlanträge abgegeben werden. Eine Ausgabe von Wahlunterlagen findet dort nicht statt.
Öffnungszeiten der Briefwahlbüros (angelehnt an die langen/frühen Zeiten der Bürgerämter) | |
---|---|
montags | 09:00 – 15:30 Uhr |
dienstags | 07.00 – 15:00 Uhr |
mittwochs | 09.00 – 18:00 Uhr |
donnerstags | 09:00 – 15:30 Uhr |
freitags | 09:00 – 13:00 Uhr |
Freitags vor der Wahl (12.09. bzw. 26.09.) hat das Briefwahlbüro im Technischen Rathaus folgende Öffnungszeit: 09.00 bis 15:00 Uhr
Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) können grundsätzlich bis zum 12. September 2025, 15 Uhr, beantragt werden. An diesem Tag können die Unterlagen persönlich im Technischen Rathaus abgeholt (am 12.09. bis 15 Uhr) bzw. an Ort und Stelle die Briefwahlstimme abgegeben werden. Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten.
Sollten Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen, ist eine Zustellung bis zum nächsten Tag nicht sichergestellt!
Wenn Sie einen Wahlschein beantragt haben, können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt. Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.
Die Kommunalwahl NRW wird ebenso wie die Wahl zum Integrationsrat am Sonntag, 14. September 2025 stattfinden. Falls es bei der Kommunalwahl zu einer Stichwahl kommen wird, ist diese für den 28.09.2025 geplant.
Bei der Stadtverwaltung Hamm laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren: Wahlleiter für die Kommunalwahl ist der 1. Beigeordnete Markus Kreuz. Gemeinsam mit dem Team aus der Abteilung Statistik und Wahlen wird er die Wahl in der Stadt Hamm organisieren.
Kontakt
Wahl-Hotline
Lessingstraße
26
59063
Hamm
E-Mail-Adresse