Bewohnerparken

Rund um die Hammer City finden sich zahlreiche attraktive Wohngebiete. Da im Zentrum jedoch nicht für jede Wohnung ein Stellplatz oder eine Garage vorhanden ist, wurden in vielen Straßen Bewohnerparkregelungen eingeführt.
Die Anwohner haben mit ihrem Parkausweis die Möglichkeit, in gekennzeichneten Zonen von der Bedienpflicht ausgenommen zu werden. Sie brauchen also weder einen Parkschein ziehen, noch müssen sie die Parkscheibe bedienen.
Bewohnerparkausweise werden nur im Zusammenhang mit dem Betrieb eines KFZ oder Krades ausgestellt. Der Fahrzeughalter muss mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in dem Gebiet gemeldet sein. Das Fahrzeug muss auf den Namen eines Haushaltsmitgliedes zugelassen sein. Es besteht die Möglichkeit, auf einen Parkausweis mehrere Kennzeichen einzutragen. Für Firmenfahrzeuge muss eine Bestätigung des Arbeitgebers vorliegen.
Auch Nutzer des Carsharing können Bewohnerparkausweise erwerben, um das geliehene Fahrzeug wohnungsnah abzustellen.
Bewohnerparkausweise erhalten Sie gegen Vorlage der o.g. Dokumente und gegen Entrichtung einer entsprechenden Gebühr bei den Bürgerämtern der Bezirke.
Besucherkarten für die Hammer Bewohnerparkzonen:
Seit dem 1. August 2012 können Hammer Bürger Besucherparkkarten erwerben. Wer in einem Bewohnerparkbereich wohnt und häufig Besuch empfängt, kann für seine Lieben jetzt Besucherparkkarten bei den Bürgerämtern kaufen. Genauere Informationen finden Sie im Downloadbereich.
Hinweis: Für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises sowie den Erwerb der Beuscherparkkarten wenden Sie sich bitte an das zuständige Bürgeramt.
FAQs
Bewohnerparken erleichtert die Parkplatzsuche bei hohem Fremdparkdruck, gerade in den innenstadtnahen Wohnquartieren. Dazu ist ein Teil der öffentlichen Parkplätze für Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis freigegeben, die die ausgewiesenen Plätze ohne Zeitbeschränkung kostenlos benutzen dürfen.
Bewohnerparkplätze gibt es nur innerhalb von Bewohnerparkzonen, die je nach Quartier gekennzeichnet sind (z. B. Zone „A/B“ in Hamm-Süden oder Zone „W“ im Hammer Westen).
In Hamm gibt es schon 11 Bewohnerparkzonen, die nach intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit und politischen Beschlüssen der politischen Gremien eingerichtet wurden:
- Zone A/B
- Zone C
- Zone D
- Zone E
- Zone F
- Zone G
- Zone H
- Zone K
- Zone S
- Zone W
- Zone W1
Übersichtskarte der Bewohnerparkzonen und Einzelpläne siehe Downloads (unten)
Berechtigt sind Halter eines PKW oder Motorrads, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind.
Wenn das Fahrzeug überwiegend durch eine andere Person genutzt wird (z. B. Firmenwagen), benötigt die antragstellende Person eine schriftliche Bestätigung des Halters hierzu.
Es besteht die Möglichkeit, auf einen Parkausweis maximal zwei Kennzeichen einzutragen.
Für ein Jahr 27 Euro, für zwei Jahre 50 Euro.
Bewohnerparkausweise werden gegen Vorlage der notwendigen Dokumente und gegen Entrichtung einer entsprechenden Gebühr beim Bürgeramt des jeweiligen Stadtbezirks ausgegeben.
Unter folgendem Link können Sie einen Bewohnerparkausweis auch bequem online beantragen, verlängern oder ändern: https://buergerdienste.citeq.de/parken/
Nein, ein Bewohnerparkausweis stellt keine individuelle Reservierung dar. Es kann sein, dass der Parkplatz vor Ihrer Haustür von einem anderen Bewohner oder Kurzparker genutzt wird. Im öffentlichen Straßenraum besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz.
Innerhalb der Bewohnerparkzonen können maximal die Hälfte der öffentlichen Parkstände mit einer Bewohnerparkregelung geregelt sein. Außerdem ermöglicht die in Hamm bewährte Kombination aus Parkscheiben- und Bewohnerparkregelung auch Kurzparkern, den verfügbaren Parkraum zu nutzen.
Ziel der Parkregelungen ist eine Verbesserung der Situation im Wohnumfeld, aber auch ein angemessener Ausgleich zwischen den Parkbedürfen unterschiedlicher Nutzergruppen.
Für Bewohnerparken kommen ausschließlich Wohnstraßen in Frage. Einkaufsstraßen und Straßen mit öffentlichen Einrichtungen können nicht mit Bewohnerparkregelungen belegt werden. Bedingung für die Einrichtung einer Bewohnerparkregelung ist eine hohe Parkraumauslastung (tagsüber > 80 %) sowie ein hoher Fremdparkeranteil.
Sprechen Sie gerne zunächst die Ansprechpartner in der Verkehrsplanung an.
Falls Sie eine neue Bewohnerparkzone beantragen möchten, können Sie eine Anregung an die zuständige Bezirksvertretung stellen. Die Bezirksvertretung kann die Verwaltung durch einen Beschluss mit der Überprüfung der Parksituation und der Erstellung eines Parkraumkonzeptes beauftragen. Parkraumerhebungen, die umfassende Beteiligung der betroffenen Anwohnerschaft und die politische Beratung benötigen allerdings auch entsprechende Zeiträume.
Um einen Falschparker zu melden, rufen Sie bitte die Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes unter der Telefonnummer 17–7235 an. Im Sommer ist die Leitstelle von 7:30 bis 23:30 Uhr und im Winter bis 22:30 Uhr erreichbar.
Downloads
- Übersicht Bewohnerparkzonen Hamm Mitte und Uentrop (PDF, 2.73 MB)
- Bewohnerparken Hamm Westen Zone W (PDF, 1.47 MB)
- Bewohnerparken Hamm Westen Zone W1 (PDF, 2.38 MB)
- Bewohnerparken Hamm Süden (PDF, 2.27 MB)
- Bewohnerparken Hamm Zentrum Hövel (PDF, 1.38 MB)
- Bewohnerparken Hamm Umfeld Marienhospital II Zone K (PDF, 2.38 MB)
- Info Besucherparkkarten (PDF, 110 KB)
Kontakt
Parkraumkonzepte
Herr Schlothane
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Beantragung Bewohnerparkausweis
Herr Eggenstein
Theodor-Heuss-Platz
16
59065
Hamm
E-Mail-Adresse